Hörgeräteversorgung: Ersatzkassen ermöglichen den "Verkürzten Versorgungsweg"

Versicherte der Ersatzkassen haben seit dem 1. Dezember 2018 mehr Wahlfreiheit bei der Hörgeräteversorgung. Künftig ist für Versicherte der TK, BARMER, DAK, KKH, hkk und HEK auch der sogenannte "Verkürzte Versorgungsweg" mit einer Hörgeräteversorgung aus einer Hand über den HNO-Arzt möglich. Darauf weist die "Qualitätsinitiative Verkürzter Versorgungsweg (QVV)" im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hin. Mehr Informationen zum verkürzten Versorgungsweg und zur QVV-Initiative gibt es unter www.bvmed.de/qvv.

Nach einer Verlautbarung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) können die Versicherten der Ersatzkassen künftig wählen, ob sie sich bei der Auswahl eines Hörgerätes von einem Hörakustiker oder einem HNO-Arzt beraten lassen wollen. Ein entsprechender Vertrag ist zum 1. Dezember 2018 in Kraft getreten. Rund 300 HNO-Praxen nehmen an dem verkürzten Versorgungsweg teil, weitere sollen nach vdek-Angaben folgen. Nach dem vdek-Vertrag können die Versicherten zwischen mindestens fünf aufzahlungsfreien digitalen Hörgeräten wählen. Diese entsprechen beim Ausgleich des Hördefizits und bei der Verbesserung des Sprachverstehens dem aktuellen Stand von Medizin und Technik.

Unter dem verkürzten Versorgungsweg versteht man die arbeitsteilige Versorgung von Patienten mit Hörsystemen direkt in der HNO-Praxis. Hierbei arbeitet der Hörakustik-Meisterbetrieb Hand in Hand mit dem behandelnden HNO-Arzt. Wesentliche Vorteile des verkürzten Versorgungswegs sind aus Sicht der QVV-Initiative im BVMed:

  • kontinuierliche audiologische und medizinische Begleitung;
  • enge interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen HNO-Praxis und Hörgeräteakustikmeisterbetrieb;
  • Bündelung der Kompetenzen der medizinischen und audiologischen Versorgung;
  • durchgängige ärztliche Begleitung ermöglicht ganzheitliche Betrachtung und Reaktion auf Gesundheitszustand des Patienten;
  • Erst- und Folgeversorgung stets unter HNO-ärztlicher Kontrolle.

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