Elektronische Patientenakte

PDSG-Anhörung | Hilfsmittelverbände fordern, Informationen zu Hilfsmittel-Versorgung in die elektronische Patientenakte zu integrieren

Die Informationen zu Hilfsmittelversorgungen müssen schnellstmöglich in die elektronische Patientenakte (ePA) eingebunden werden. Das fordern die in der "Interessengemeinschaft Hilfsmittelversorgung" (IGHV) zusammengeschlossenen Hilfsmittelverbände im Vorfeld der Anhörung zum Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) am 27. Mai 2020. Bislang ist vorgesehen, dass die Versorgung durch Physio- und Psychotherapeuten, Pflegepersonal und Hebammen in der ePA verarbeitet werden kann und diese Berufsgruppen entsprechend an die ePA-Strukturen angebunden werden. "Die ePA-Regelungen müssen sich auch auf die Hilfsmittelversorgungen erstrecken. Die Hilfsmittel-Leistungserbringer müssen in die Regelungen nach § 352 SGB V einbezogen werden", fordern die Verbände BEH, BVMed, BIV-OT, BVZ, EGROH, Eurocom, f.m.p., Innungsverband Orthopädie-Schuhtechnik NRW, QVH, rehaKind, rehaVital, RSR, Sanitätshaus Aktuell, SPECTARIS, VVHC und ZVOS in einem Positionspapier. Das Papier kann unter www.bvmed.de/positionen abgerufen werden.

"Die Digitalisierung der Prozesse in der Gesundheitsversorgung bietet für alle Beteiligten – vom Patienten über die Versorgungspartner bis hin zur Krankenkasse – erhebliche Vorteile. Dieses Potenzial muss so schnell wie möglich auch für die Patientenversorgung mit Hilfsmitteln genutzt werden", kommentiert BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll die IGHV-Forderung.

Im Entwurf zum PDSG konkretisiert der Gesetzgeber die Vorhaben zum Ausbau von Telematik-Infrastruktur (TI) und ihren Anforderungen. Im Besonderen soll hierbei ein verlässlicher und datensicherer Rahmen für die elektronische Patientenakte (ePA) geschaffen werden. "Leider wird nach wie vor keine Regelung getroffen, dass die Informationen zur Hilfsmittelversorgung in die digitale Patientenakte eingebunden werden können", bemängelt die IGHV.

Die Hilfsmittel-Leistungserbringer sind in ihrer Arbeit in täglichem Austausch mit Ärzten, entlassenden Kliniken und Pflege und stellen diesen versorgungsbezogene Informationen sowie Dokumentationen über konkrete Versorgungen zur Verfügung. "Dieser Informationsaustausch mit ärztlichen und nicht-ärztlichen Leistungserbringern ist im Sinne einer sicheren Versorgung unerlässlich und muss dabei die Möglichkeiten eines weiterentwickelten Informationsaustausches, wie ihn die digitale Patientenakte bietet, nutzen können", heißt es in dem Positionspapier. "Nur so kann eine informationsdurchlässige, medienbruchfreie und datensichere Hilfsmittelversorgung gewährleistet werden."
  • Weitere Artikel zum Thema
  • BVMed-Whitepaper Hilfsmittelversorgung fordert Anspruch auf Therapieberatung und -management

    Der BVMed legt in einem umfangreichen „Whitepaper Hilfsmittelversorgung“ konkrete Maßnahmenvorschlägen zur Stärkung der Hilfsmittelversorgung vor. Er plädiert außerdem für die Stärkung ambulanter Strukturen durch Einbeziehung qualifizierter Fachkräfte der Hilfsmittel-Versorger vor. Der deutsche MedTech-Verband fordert unter anderem die Einführung eines Anspruchs der Versicherten auf Therapieberatung und -management, insbesondere bei Versorgungen mit beratungsintensiven Hilfsmitteln in komplexen Versorgungssituationen. Außerdem sollten auch die Fachkräfte der Hilfsmittel-Leistungserbringer in komplexe ambulante Versorgungsfälle einbezogen werden. Das BVMed-Whitepaper enthält zudem Vorschläge, um die Chancen der Digitalisierung besser zu nutzen und Bürokratie abzubauen. Mehr

  • BVMed: ePA-Zugriffsrechte im Hilfsmittelbereich nachbessern

    In der aktuellen Diskussion um die elektronische Patientenakte (ePA) hat der BVMed Nachbesserungen bei den Zugriffsrechten gefordert. So sei es für die Ermittlung der notwendigen Versorgung von Patient:innen für Gesundheitshandwerke, Sanitätshäuser und Homecare-Versorger unter anderem wichtig, ärztliche Dokumente und Erhebungen einzusehen, die heute nur mit viel Aufwand und Zeitverzug einbezogen werden können. Deshalb benötigen die Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger Lese- und Schreibrechte auf die ePA. Mehr

  • Digitalgesetze 2024: Die Regelungen im Einzelnen

    Nach dem Bundestag am 14. Dezember 2023 hat nun auch der Bundesrat am 2. Februar 2024 die beiden Digitalgesetze beschlossen. Als Kernelement des Digital-Gesetzes (DigiG) wird die elektronische Patientenakte (ePA) ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten bereitgestellt. Sie soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen. Mit dem Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG) können künftig Gesundheitsdaten für Forschung und Entwicklung von Innovationen besser erschlossen werden und damit zu einer besseren Versorgung beitragen. Kern des Gesetzes ist die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke. Dazu wird eine Gesundheitsdateninfrastruktur mit dezentraler Datenhaltung und einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut. Mehr


©1999 - 2024 BVMed e.V., Berlin – Portal für Medizintechnik