Pflegehilfsmittel

GVWG | BVMed für dauerhafte Anhebung der Pflegehilfsmittel-Pauschale und Erstattungsregelungen für Schnelltests und PSA für Hilfsmittel-Leistungserbringer

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, setzt sich beim Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) für Regelungen zur Unterstützung der Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger ein. Dazu gehören die dauerhafte Anhebung der Pflegehilfsmittel-Pauschale sowie Erstattungsregelungen für die Kosten von Schutzausrüstung und COVID-Schnelltests für Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger. „Da die Pflegereform in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommen wird, sollten diese Regelungen in die Änderungsanträge zum GVWG aufgenommen werden“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Ein erster Arbeitsentwurf zum Pflegereformgesetz hatte die dauerhafte Verlängerung der Pauschale für Pflegehilfsmittel vorgesehen. Auch im EpiLage-Fortgeltungsgesetz war dies ursprünglich vorgesehen, wurde jedoch im Gesetzgebungsverfahren bis zum 31. Dezember 2021 befristet und auf eine Klärung im Rahmen der Pflegereform verwiesen. Da Hygienebedarf und Preise dauerhaft steigen, sei eine dauerhafte Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Pauschale „essentiell zum Schutz der Pflegenden sowie der pflegenden Angehörigen“, so der BVMed.

Ein weiteres Anliegen des BVMed ist die Finanzierung der Schutzausrüstung für Hilfsmittel-Leistungserbringer, die in der Pflege und in den Pflegeheimen tätig sind. Der Gesetzgeber hat zwar mit dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) eine gesetzliche Anpassung vorgenommen, die es den Hilfsmittelleistungserbringern ermöglichen soll, eine entsprechende Kompensation mit den Krankenkassen in den Verträgen zu vereinbaren. In der Praxis funktioniert dies aber nicht. Deshalb muss eine klarere und handhabbare Erstattungsregelung der Kosten für Persönliche Schutzausrüstung gefunden werden, beispielsweise über einen gesonderten Betrag bei den Abrechnungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung oder über eine kassenübergreifende Regelung mit dem GKV-Spitzenverband, so wie dies bereits bei den weiteren Leistungserbringern vorgesehen ist.

Nachbesserungsbedarf sieht der BVMed auch bei den Kosten für Corona-Schnelltests. Die Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger haben regelmäßig engen Kontakt zu älteren und vulnerablen Patienten – beispielsweise bei der Übernahme von Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt, in Pflegeheimen und in der Häuslichkeit sowie bei akuten Komplikationen. Zum Schutze der Patienten und des Personals führen Homecare- und Hilfsmittelleistungserbringer COVID-Tests durch, was zu immensen Kosten führt. „Anders als bei den Pflegeheimen und der ambulanten Pflege bestehen jedoch leider auch hier keine Erstattungsregelungen für den umfangreichen Einsatz dieser Schnelltests. Um der Bedeutung der Hilfsmittelleistungserbringer und Homecare-Versorger für die ambulante Versorgung Rechnung zu tragen, ist auch hier eine entsprechende Regelung zu treffen“, fordert der BVMed in einem Schreiben an die politischen Entscheidungsträger.

Ein letzter Punkt des BVMed ist das Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege, das Ende 2021 auslaufen wird. „Da weder DiGA noch DiPA zur Unterstützung der Pflege in stationären Einrichtungen gefördert werden, würde damit die letzte Fördermöglichkeit zur Entlastung der Pflege durch Digitalisierung eingestellt wer-den“, informiert der BVMed. Deshalb sollte das Unterstützungsprogramm verlängert werden, um die Pflege durch Investitionen in die Digitalisierung entlasten zu können.

Der BVMed vertritt als Wirtschaftsverband rund 230 Hersteller und Zulieferer der Medizintechnik-Branche sowie Hilfsmittel- und Homecare-Leistungserbringer. Die Medizinprodukteindustrie beschäftigt in Deutschland über 235.000 Menschen und investiert rund 9 Prozent ihres Umsatzes in die Forschung und Entwicklung neuer Produkte und Verfahren. Der Gesamtumsatz der Branche liegt bei über 33 Milliarden Euro. Die Exportquote beträgt rund 65 Prozent.
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