Qualitätsverträge

GVWG-Anhörung: BVMed fordert mehr Beteiligungsmöglichkeiten für MedTech-Hersteller bei Qualitätsverträgen

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, unterstützt in seiner Stellungnahme zum Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) das Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Qualitätsverträge in Deutschland aufzuwerten und weiter auszubauen. Auf der Verbändeanhörung zum GVWG am 19. November 2020 wird sich der BVMed aber unter anderem für eine weitere Ausweitung der Qualitätsverträge über den stationären Bereich hinaus und eine stärkere Beteiligung der Industrie aussprechen, sagte BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Die BVMed-Stellungnahme zum GVWG kann unter www.bvmed.de/positionen heruntergeladen werden.

Bei den Regelungen zur Stärkung des Instruments der Qualitätsverträge (§ 110a SGB V) begrüßt der BVMed vor allem die Ausstattung mit eigenen Finanzmitteln, die Erweiterung der Indikationsbereiche sowie die erhöhte Transparenz. Der BVMed spricht sich grundsätzlich für den verstärkten Einsatz von Qualitätsverträgen aus, um eine Vielzahl an Versorgungseinrichtungen zu involvieren und damit die Versorgungsqualität der Patienten zu verbessern. Nach Ansicht des BVMed sind im Gesetz aber weitere Maßnahmen erforderlich, um Qualitätsverträge zu stärken und endlich zum Durchbruch zu verhelfen:
  • Qualitätsverträge sollten über den stationären Bereich hinaus möglich sein, um die sektorenübergreifende Versorgung zu stärken.
  • Qualitätsverträge sollten, analog zu „Neue Versorgungsformen“ und „Versorgungsforschung“, einen eigenen Bereich beim Innovationsfonds des G-BA erhalten, um die notwendigen Finanzierungsstrukturen zu schaffen.
  • Die Antragsvoraussetzungen sollten dabei so ausgestaltet werden, dass eine Prüfung auf Förderfähigkeit deutlich schneller und unbürokratischer erfolgt als in den Verfahren des Innovationsfonds.
  • Voraussetzung sollte zudem eine Teilnahmemöglichkeit aller GKV-Versicherten – unabhängig ihrer Kassenzugehörigkeit – sein.
  • Krankenkassen sollten verpflichtet werden, die im Rahmen von Qualitätsverträgen dokumentierten Outcomes und Daten, beispielsweise den Beleg möglicher Kosteneinsparungen im niedergelassenen Bereich, zeitnah zu veröffentlichen.
  • Den Medizintechnik-Herstellern sollte eine Zusammenarbeit als Vertragspartner ermöglicht werden. Denn die MedTech-Unternehmen haben bei der Umsetzung innovativer, ganzheitlicher Versorgungskonzepte und bei deren Evaluation anhand von Patient-reported Outcomes (PRO) und Value-based Healthcare-Ansätzen (VBHC) bereits große Expertise.

„In ähnlichen Kooperationen hat sich gezeigt, dass Medizintechnik-Unternehmen, die mit ihren Therapien die Versorgung maßgeblich verbessern, einen wichtigen Beitrag leisten können, wenn sie in umfassende Versorgungskonzepte als Vertragspartner von Beginn an integriert sind“, heißt es dazu in der BVMed-Stellungnahme.

Der BVMed vertritt als Wirtschaftsverband über 230 Industrie- und Handelsunternehmen der Medizintechnik-Branche. Im BVMed sind u. a. die 20 weltweit größten Medizinproduktehersteller im Verbrauchsgüterbereich organisiert. Die Medizinprodukteindustrie beschäftigt in Deutschland über 235.000 Menschen und investiert rund 9 Prozent ihres Umsatzes in die Forschung und Entwicklung neuer Produkte und Verfahren. Der Gesamtumsatz der Branche liegt bei über 33 Milliarden Euro. Die Exportquote beträgt rund 65 Prozent.
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