Elektronische Patientenakte
Elektronische Gesundheitskarte: Forderung nach großem Wurf statt einer Pannenkarte
eGBR-Fachbeirat übergibt Minister Gröhe ein Positionspapier
30.05.2014|40/14|Berlin|
Die elektronischen Heilberufs- und Berufsausweise in Verbindung mit der elektronischen Gesundheitskarte kommen – "dann aber bitte richtig!", fordern mehr als 30 Verbände der Gesundheitsfachberufe, Gesundheitshandwerker und weiterer Leistungserbringer im Gesundheitswesen, die seit Jahren im eGBR-Fachbeirat zusammenarbeiten. Die Verbände übergaben aus diesem Anlass ein Positionspapier an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und fordern darin den Einbezug sämtlicher Gesundheitsberufe in die Gestaltung und Nutzung der Telematikinfrastruktur. Download des Positionspapiers unter: www.bvmed.de (Versorgung/Hilfsmittel)
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Die Verfügbarkeit von existenziellen behandlungsrelevanten Informationen im Bereich der nicht-ärztlichen Therapie und Versorgung ist derzeit häufig dem Zufall überlassen, was erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität der Patienten und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung hat. Durch die TI würde sich das ändern.
Das unbefristete Moratorium für das elektronische Rezept darf nicht als Ausrede herhalten, die nicht-approbierten Gesundheitsberufe von der Nutzung der TI auszuschließen. Ohne die Einbindung der über 2.000.000 betroffenen Berufsangehörigen hat der einzelne Patient / Versicherte hingegen auch zukünftig keine Möglichkeit auf einen effektiven Versorgungs- bzw. Rehabilitationsprozess, der auf seine individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
Bei Einführung der elektronischen Verordnung kann die bisher gelebte Praxis, die Belieferung und Abrechnung von Verordnungen durch die Leistungserbringer, nicht fortgeführt werden. Eine Versorgung der Patienten ist ohne Zugriffsmöglichkeit auf die elektronische Verordnung nicht möglich.
Die TI ohne die Integration aller Leistungserbringer würde somit ein "zahnloser Tiger", der seine Wirkung nicht entfaltet.
Der Nutzen der TI und des elektronischen Heilberufsausweises / Berufsausweises für die Patientenversorgung ist daher zu groß, als dass dieses gesundheitspolitische Prestigeprojekt zum Spielball der Eitelkeiten von berufsständischen Organisationen werden darf. Die Sprecher des eGBR-Fachbeirates Arnd Longrée (Vorsitzender des Deutschen Verbandes der Ergotherapeuten e. V.) und Marianne Frickel (Präsidentin der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker) fordern deshalb den Gesetzgeber auf, schnellstmöglich die notwendigen Änderungen des § 291a SGB V vorzunehmen, damit auch die Gesundheitsfachberufe und die Gesundheitshandwerke ohne Wettbewerbsnachteil am Aufbau und der Nutzung der Telematikinfrastruktur im Sinne einer bestmöglichen Patientenversorgung teilnehmen können.
Das von mehr als 30 Mitgliedsverbänden des eGBR-Fachbeirates unterstützte Positionspapier wurde am 22.05.2014 im Rahmen eines parlamentarischen Abends der Gesundheitshandwerke an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe übergeben.
Aufgabe des Fachbeirates ist es, den Aufbau des länderübergreifenden elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) zu begleiten und das Sitzland des eGBR hinsichtlich der praktischen Erfordernisse der vom eGBR betreuten Berufsgruppen zu beraten. Das eGBR soll künftig die Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen (eHBA / eBA) an Angehörige der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe übernehmen.
Die Heilberufs- und Berufsausweise werden künftig für den Zugriff auf Daten und Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der darauf aufbauenden Telematikinfrastruktur (TI) benötigt.
Der eGBR-Fachbeirat ist bundesweit das einzige Gremium, in dem Gesundheitsfachberufe, Gesundheitshandwerker und sonstige Erbringer ärztlich verordneter Leistungen gemeinsam vertreten sind.
Download des Positionspapiers unter: www.bvmed.de (Versorgung/Hilfsmittel)
Das Positionspapier wird unterstützt von folgenden Verbänden:
Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e. V. (ABVP)
Berufsverband der Orthoptistinnen Deutschlands (BOD)
BerufsVerband Oecotrophologie e. V. (VDOE)
Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e. V. (BfHD)
Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (BIHA)
Bundesinnungsverband für Orthopädie.Technik (BIV-OT)
Bundesverband des Sanitätsfachhandels e. V. (BVS)
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland. e. V. (BED)
Bundesverband Medizintechnologie e. V. (BVMed)
Bundesverband Pharmazeutisch-technischer AssistentInnen e. V. (BVpta)
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (BPA)
Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten − IFK e. V.
Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e. V. (DBRD)
Deutscher Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten (dbs)
Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen – Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e. V. (dba)
Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl)
Deutscher HebammenVerband e. V. (DHV)
Deutscher Pflegerat e. V. − Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammen-wesen (DPR)
Deutscher Podologen Verband e. V. (DPV)
Deutscher Verband der Ergotherapeuten e. V. (DVE)
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e. V.
Fachgesellschaft Stoma, Kontinenz und Wunde (FgSKW)
Interessengemeinschaft eGBR der Gesundheitsberufe in Deutschland (IGGB)
Netzwerk der Fachwissenschaftler in der Medizin e. V. (NFM)
Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V. (SHV)
VDB-Physiotherapieverband e. V. (VDB)
Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e. V. (VDD)
Verband Deutscher Podologen e. V. (VDP)
Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI)
Verband medizinischer Fachberufe e. V. (VMF)
Verband Physikalische Therapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe e. V. (VPT)
Zentralverband der Augenoptiker (ZVA)