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 - Krankenhaus Coronavirus-Gesetzgebung | BVMed: "Krankenhäuser stabilisieren, Liquiditäts-Dominoeffekt verhindern"

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, spricht sich in seiner Stellungnahme zum COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz für eine schnelle Liquiditätsbereitstellung für die Krankenhäuser aus, auch um Dominoeffekte zu verhindern. "Die Liquidität der Krankenhäuser muss schnell und unbürokratisch sichergestellt werden", fordert BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. "Unsere Mitgliedsunternehmen geben uns bereits Rückmeldungen, dass die Krankenhäuser fällige Rechnungen momentan nicht zahlen oder um einen Aufschub bitten." Der BVMed bewertet es in seiner Stellungnahme grundsätzlich positiv, dass durch den Gesetzentwurf die erforderliche Liquidität der Krankenhäuser gesichert und COVID-19-bedingte Mehrkosten durch verschiedene Maßnahmen ausgeglichen werden, ohne den Bürokratieaufwand auszudehnen. Die MedTech-Unternehmen bieten über den BVMed ihre Expertise im neuen Beirat an, der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu den Auswirkungen der Pandemie eingesetzt werden soll. Die BVMed-Stellungnahmen zur Coronavirus-Gesetzgebung können unter www.bvmed.de/positionen abgerufen werden.

PressemeldungBerlin, 24.03.2020, 36/20

© bvmed.de Ein kritischer Punkt aus BVMed-Sicht: Die Höhe der geplanten Ausgleichspauschale von 560 Euro für die Verschiebung von planbaren Aufnahmen, Operationen und Eingriffen kann für hochspezialisierte Krankenhäuser der Maximalversorgung nicht ausreichend sein. "Hier sind sachgerechte, auf der Basis der vorliegenden DRG-Kalkulation abgeleitete Pauschalen zu prüfen", so die BVMed-Experten. Bei den Maßnahmen des Gesetzentwurfes, dass die Krankenhäuser einen fallbezogenen Zuschlag je Patient erhalten, hält der BVMed die Befristung auf drei Monate für zu kurz. "Diese Maßnahme sollte aufgrund des Ausmaßes der Pandemie Anfang Juni 2020 überprüft werden."

Zudem fordert der BVMed, dass aufgeschobene Operationen auch im nächsten und gegebenenfalls übernächsten Jahr nachgeholt werden können – ohne Anrechnung auf den Fixkostendegressionsabschlag. "Die Regelung der Fixkostendegressionsabschläge für 2020 auszusetzen, ist nicht ausreichend. Diese ist so lange für die Krankenhäuser auszusetzen, bis die Folgen der Coronavirus-Pandemie in der Versorgung der Patienten durch die Krankenhäuser abgeschlossen sind", heißt es in der BVMed-Stellungname. Das verhindert Verzerrungseffekte bei der Leistungserbringung von nicht Corona-notwendigen medizinischen Behandlungen.

Eine weitere BVMed-Forderung: "Wie bei Ärzten und Krankenhäusern müssen die Mindereinnahmen auch bei den Hilfsmittel-Leistungserbringern ausgeglichen werden", so Möll. Infolge vorübergehender Schließungen von Arztpraxen oder geringerer Inanspruchnahme sind ebenfalls immense Einbußen bei den Nachversorgern, wie den Hilfsmittelleistungserbringern und Homecare-Unternehmen, zu befürchten. Ohne Gegenmaßnahmen ist also mit unzähligen Geschäftsaufgaben zu rechnen. "Dies beeinträchtigt bereits kurz- sowie mittelfristig die wohnortnahe Versorgung mit Hilfsmitteln, Verbandmitteln und den weiteren Medizinprodukten. Die Hilfsmittelleistungserbringer und Homecare-Unternehmen sind daher in die vorgesehenen Regelungen zu den Ausgleichszahlungen aufzunehmen", so der BVMed. Außerdem sollte der Mehraufwand für die Coronavirus-bedingten Zusatzaufwendungen der Hilfsmittelleistungserbringer und Homecare-Unternehmen, die die infizierten Patienten in der Häuslichkeit versorgen und somit Akutkrankenhäuser wesentlich entlasten, erstattet werden. "Analog zur vorgesehenen Regelung bei den Kliniken bedarf es auch hier eines entsprechenden Aufschlags für die Schutzkleidung für die Fälle, in denen Schutzkleidung aufgrund einer Infizierung bzw. eines Verdachtsfalls genutzt werden muss."

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