Gemeinsamer Bundesausschuss

BVMed zur G-BA-Reformdiskussion: "Mehr Transparenz und Beteiligung"

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, spricht sich im Rahmen der Reformdiskussion über den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für mehr Transparenz bei den Entscheidungen der Selbstverwaltung und deren Gremien aus. "Dazu bedarf es insgesamt einer aktiveren Beteiligung der Patientenverbände, der Fachgesellschaften, der Pflege und der Hersteller in den Entscheidungsprozessen von Selbstverwaltung und Gremien", so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.

Mit der Veröffentlichung von drei Rechtsgutachten zur verfassungsrechtlichen Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat das Bundesgesundheitsministerium die öffentliche Diskussion über eine Weiterentwicklung des G-BA vorangetrieben. Auf dem Hauptstadtkongress Anfang Juni 2018 in Berlin zeigte sich der G-BA-Vorsitzende Professor Josef Hecken offen für die Diskussion. Man müsse darüber diskutieren, ob die Zusammensetzung des G-BA noch zeitgemäß sei. Er könne sich vorstellen, die steigende Rolle der Pflege, aber auch die wachsende Bedeutung der Heil- und Hilfsmittelerbringer, abzubilden, so Hecken.

Nach Ansicht des BVMed müssten Vertreter der Medizinprodukte-Hersteller dort, wo ihre Produktbereiche oder damit verbundene Verfahren betroffen sind, als Experten gehört und eingebunden werden. Es sollte zudem zur Verfahrensbeschleunigung ein Antragsrecht der Herstellerverbände im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für neue Medizintechnologien geben, so der MedTech-Verband.
  • Weitere Artikel zum Thema
  • 8. BVMed-Wunddialog: „Nutzenstudien benötigen andere Endpunkte als den vollständigen Wundverschluss“

    Für die Erstattung der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ endet Anfang Dezember 2024 die Übergangsfrist. Um danach noch in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähig zu sein, müssen Hersteller gesonderte Nutzennachweise für die Produkte erbringen. Aber gerade bei der Behandlung chronischer Wunden sind die geforderten Nutzennachweise nicht einfach zu erbringen, so die Expert:innen des 8. BVMed-Wunddialoges. Die Teilnehmenden waren sich weitgehend einig, dass für diese Produkte als Nutzennachweis andere Endpunkte der Behandlung relevant sind als ausschließlich der vollständige Wundverschluss. Mehr

  • Verbandmittel-Erstattung: „Sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ bleiben bis Dezember 2024 uneingeschränkt erstattungsfähig

    Die „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ sind wie bisher bis Dezember 2024 in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähig, klärt der BVMed auf. Durch die gesetzlich verlängerte Übergangsfrist ändert sich bis dahin nichts in der Verordnungspraxis. Damit hat der Gemeinsame Bundesausschuss in den kommenden Monaten Zeit, mit Vorgaben zum Verfahren und zu den Evidenzanforderungen ein verlässliches und in der Praxis umsetzbares System zu etablieren. Mehr

  • Verbandmittel | BVMed begrüßt Beratungsrecht beim G-BA: „Jetzt auf die Wundversorgung angepasste Evidenzkriterien entwickeln“

    Der BVMed hat die gesetzliche Einführung eines Beratungsrechts beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für Hersteller von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung begrüßt. Mit dem Beschluss im Rahmen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) wurde zudem die Übergangsregelung um 12 Monate verlängert. Nun sei es wichtig, dass der G-BA gemeinsam mit Ärzteschaft, Pflege und Herstellern geeignete und auf die Wundversorgung angepasste Evidenzkriterien entwickelt. Mehr


©1999 - 2024 BVMed e.V., Berlin – Portal für Medizintechnik