Hilfsmittelverzeichnis

BVMed zum Hilfsmittelverzeichnis: "Hersteller und Leistungserbringer stärker beteiligen"

Zur gestrigen Pressekonferenz des GKV-Spitzenverbandes zur Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses nimmt BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt wie folgt Stellung:

"Nach dem Hilfsmittel-Reformgesetz HHVG aus dem Jahr 2017 musste der GKV-Spitzenverband bis Ende 2018 alle Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses (HMV) überarbeiten und aktualisieren.

Das war auch dringend erforderlich, denn Produktgruppen waren teilweise völlig überaltert und entsprachen nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik.

Mit der Fortschreibung wurden erstmals auch Anforderungen an Dienstleistungen definiert, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Produkt stehen (Beratung, Einweisung etc.). Damit hatte der Gesetzgeber erstmals die Bedeutung dieser Leistungen für eine individuelle Hilfsmittel- und Homecareversorgung anerkannt.

Der BVMed sieht in der Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses grundsätzlich einen wichtigen und richtigen Schritt. Hierbei konnten jedoch nicht alle Handlungsbedarfe umgesetzt werden: So bestehen nach wie vor strukturelle Inkonsistenzen. Qualitätsanforderungen an die Produkte sind teilweise unzureichend. Gleiches gilt für die Anforderungen an Dienstleistungen, die oftmals hinter der Versorgungspraxis zurückbleiben.

Um die Qualität in der Versorgung mit Hilfsmitteln zu sichern, bedarf es nach Ansicht des BVMed zeitnah produktgruppenspezifischer Nachjustierungen. Der BVMed hält daher eine stärkere Beteiligung und frühere Einbindung der Leistungserbringer sowie der Hersteller in die kommende Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses für geboten."
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