Krankenhaushygiene

BVMed zum Bericht der EU-Kommission über die Aufbereitung von Medizinprodukten: „Auch ein Thema für die Krankenhaushygiene“

Die Aufbereitungspraxis von Medizinprodukten muss beim Thema „Vermeidung von Krankenhausinfektionen“ stärker untersucht werden. Das hat der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, angeregt. Hintergrund ist ein Bericht der EU-Kommission zur Aufbereitungspraxis, der Ende Oktober 2010 vor dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments diskutiert wurde. Der BVMed verweist dabei auf die Podiumsdiskussion der Konferenz über „Hohe Standards in der Krankenhaushygiene“ am 23. November 2010 in Berlin, auf der Hygieneexperten und Politikvertreter Verbesserungspotentiale ausloten werden. Prof. Dr. Philippe Hartemann, Hygieniker von der Université de Nancy und zweiter Vorsitzender des wissenschaftlichen SCENIHR-Ausschusses, wird dabei auch über die Aufbereitung von Medizinprodukten sprechen (Programm unter www.bvmed.de – Veranstaltungen).

Besonderer Schwerpunkt des EU-Berichts ist die Aufbereitung und Wiederverwendung von medizinischen Einmalprodukten. Nach Informationen des europäischen Dachverbands der MedTech-Branche, Eucomed, regte insbesondere der Europaabgeordnete Dr. med. Thomas Ulmer an, dem Bezug zu Krankenhausinfektionen nachzugehen.

Die EU-Kommission hatte ihren „Bericht über die Wiederaufbereitung von Medizinprodukten in der Europäischen Union“ am 27. August 2010 vorgelegt. Am 28. Oktober wurde der Bericht vor den Vertretern des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments vorgestellt. Der Bericht baut im Wesentlichen auf der Stellungnahme des wissenschaftlichen SCENIHR-Ausschusses über „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks) auf. Potenzielle Gefahren werden nach Informationen des BVMed insbesondere bei Restkontaminationen, chemischen Rückständen und Änderungen in der Funktionalität aufbereiteter Produkte gesehen.

Aussagen über die Einspareffekte der Aufbereitung werden als unzureichend bewertet. Auch die Datenlage ökologischer Studien wird als nicht vollständig angesehen. In ihrem mündlichen Bericht vor den Parlamentariern verdeutlichte die Kommission, in der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten gebe es keine spezifische gesetzliche Regelung der Aufbereitung. Dies werde generell als Verbot dieser Praxis gewertet.

Der deutsche Europa-Parlamentarier und Facharzt Dr. Thomas Ulmer regte an, dem Bezug zu Krankenhausinfektionen nachzugehen. Ulmer forderte, dass sowohl der behandelnde Arzt als auch der Patient darüber informiert werden, wenn bei der Behandlung wiederaufbereitete Einmalprodukte verwendet werden.

Der BVMed setzt sich dafür ein, dass bei der Aufbereitung von Medizinprodukten die gleichen hohen Anforderungen an die Aufbereiter wie zuvor an die Hersteller gestellt werden, um eine größtmögliche Patienten- und Anwendersicherheit zu gewährleisten.

Weitere Informationen zum Thema gibt es auf dem BVMed-Internetportal unter:
www.bvmed.de/themen/reuse

MedInform-Veranstaltung „Hohe Standards in der Krankenhaushygiene“ :
www.bvmed.de/events/date/medinform231110.html
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