DRG-System

BVMed veröffentlicht Leitfaden zur "Sachkostenfinanzierung im aG-DRG-System 2020"

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat einen neuen Leitfaden zur "Sachkostenfinanzierung im aG-DRG-System 2020" veröffentlicht. Er erläutert die Vergütungsregelungen für Medizintechnologien im Krankenhaus nach der Ausgliederung der Kosten der Pflege am Bett. Der 32-seitige Leitfaden kann kostenfrei unter www.bvmed.de/drgs-2020 heruntergeladen werden. Am 5. März 2020 findet zudem ein praxisorientiertes BVMed-Seminar zum Thema "MedTech meets DRGs" in Berlin statt. Die DRG-Experten vermitteln nachhaltige Strategien zur Refinanzierung von Medizinprodukten im Krankenhaus. Programm und Anmeldung unter www.bvmed.de/events.

Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) wurde die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten am Bett aus dem DRG-System beschlossen. Die Ausgliederung wird 2020 erstmals umgesetzt. Mehr als 20 Prozent der Leistungen, rund 15 Milliarden Euro, werden aus den Fallpauschalen herausgelöst und in das Pflegebudget überführt. Die Finanzierung der Leistungen wird zweigeteilt. Zum einen in die leistungsbezogenen Fallpauschalen des neuen aG-DRG-Systems zuzüglich möglicher individueller Entgeltbestandteile wie Zusatzentgelte. Zum anderen in die selbstkostendeckenden, krankenhausindividuellen und tagesbezogenen Pflegeentgelte.

Entstanden ist ein vollkommen neues und nicht mehr mit den Vorjahren vergleichbares aG-DRG-System. Es wird voraussichtlich viele Jahre benötigen, die Systemgüte des bisherigen DRG-Systems zu erlangen. Hierbei bleibt die sachgerechte Abbildung der Medizintechnologien eine laufende Herausforderung für die Kalkulation. Die Inhalte des BVMed-Leitfadens sollen dazu beitragen, Unsicherheiten im Zusammenhang mit den neuen Regelungen zu vermeiden.

"Die bedarfsgerechte Versorgung der Patienten mit qualitativ hochwertigen Medizinprodukten muss und kann auch unter den neuen Bedingungen im Krankenhaus sichergestellt werden", so die Autoren des Leitfadens. Fortschrittliche Medizintechnologien führen zu einer besseren Ergebnisqualität und Versorgung der Patienten. Liegezeiten werden oft verkürzt und der Pflegeaufwand minimiert. Pflegekräfte werden durch die Anwendung pflegeunterstützender Technologien entlastet und diese Einsparungen im Pflegebudget mit berücksichtigt.
  • Weitere Artikel zum Thema
  • Deutscher Pflegerat: Lösung der Pflegekrise benötigt weit mehr als 350.000 Pflegekräfte innerhalb der nächsten zehn Jahre

    Die Vorausberechnung des Statistischen Bundesamtes, dass bis zum Jahr 2049 zwischen 280.000 und 690.000 zusätzliche Pflegekräfte benötigt werden, berücksichtig nach Ansicht von Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), nicht die bereits heute fehlenden 115.000 Vollzeitstellen in der vollstationären Langzeitpflege. Es sei daher unerlässlich, den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Dabei komme den Eckpunkten des Pflegekompetenzgesetzes eine entscheidende Bedeutung zu. Mehr

  • Statistisches Bundesamt: Bis 2049 werden voraussichtlich mindestens 280.000 zusätzliche Pflegekräfte benötigt

    Infolge der Alterung der Gesellschaft werden in Deutschland bis zum Jahr 2049 voraussichtlich zwischen 280.000 und 690.000 Pflegekräfte fehlen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis einer neuen Vorausberechnung zum Pflegekräftearbeitsmarkt mitteilt, wird der Bedarf an erwerbstätigen Pflegekräften ausgehend von 1,62 Millionen im Vor-Corona-Jahr 2019 voraussichtlich um ein Drittel auf 2,15 Millionen im Jahr 2049 steigen. Mehr

  • Spezialisierte Pflegefachkräfte in die Versorgungskonzepte einbinden

    Der BVMed unterstützt das Ziel der Bundesregierung, mit einem Pflegekompetenzgesetz die Befugnisse von Pflegefachkräften ihren Kompetenzen entsprechend auszuweiten. Das Bundesgesundheitsministerium hatte dazu Ende Dezember 2023 ein Eckpunktepapier vorgelegt. „Es ist gut, dass nun ein umfangreiches Konzept diskutiert wird, um die Pflege besser bei der Gestaltung einer qualitativ hochwertigen Versorgung einzubeziehen“, so BVMed-Expertin Juliane Pohl. Dabei müssten alle zur Verfügung stehenden Pflegeexpert:innen in die Versorgungskonzepte eingebunden werden. Mehr


©1999 - 2024 BVMed e.V., Berlin – Portal für Medizintechnik