Homecare

BVMed unterstützt gemeinsame Regeln der Krankenkassen für die Hilfsmittel-Versorgung in Zeiten des Coronavirus

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, unterstützt die Bemühungen des GKV-Spitzenverbandes, zu einheitlichen Regeln der Krankenkassen im Umgang mit den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Hilfsmittel-Leistungserbringer zuzukommen. "Wir brauchen gemeinsame und sinnvolle Regelungen, wie wir die Hilfsmittel-Versorgung durch unsere Homecare-Unternehmen und Hilfsmittel-Leistungserbringer sicherstellen können", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed hatte den Krankenkassen zur Vorbereitung eines Abstimmungsgesprächs umfangreiche Maßnahmenvorschläge zur Sicherstellung der Hilfsmittel- und Homecare-Versorgung unterbreitet.

Am 17. März 2020 erfolgte ein Abstimmungsgespräch beim GKV-Spitzenverband mit Vertretern aller Kassenarten. In den nächsten Tagen werden auf dieser Basis Empfehlungen an die Krankenkassen für die Sicherstellung der Hilfsmittel-Versorgung in Corona-Krisenzeiten gegeben. Dabei geht es unter anderem um Fragen der Lieferung, Einweisung und Dokumentation der Hilfsmittel-Versorgung sowie um Fragen der ärztlichen Verordnungen und Abrechnung.

"Wir stehen hier in gutem Austausch mit dem GKV-Spitzenverband. Es ist wichtig, dass die Krankenkassen die gemeinsamen Empfehlungen auch einheitlich mittragen, damit die Homecare-Unternehmen Planungs- und Versorgungssicherheit haben", so BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl.

Ziel der Maßnahmen muss es aus BVMed-Sicht sein, die Hilfsmittel- und Homecare-Versorgung auch unter den besonderen Umständen der Coronavirus-Pandemie zu gewährleisten und somit ambulante Versorgungsstrukturen zu sichern. Dies setzt unter anderem voraus, dass die Ansteckungsrisiken für Patienten und versorgendes Personal minimiert und nicht notwendige Kontakte reduziert werden. Nur so können personelle Versorgungsengpässe bei Hilfsmittel-Leistungserbringern verhindert werden. Hierzu gehört auch die Sicherstellung der Versorgung mit der entsprechenden Schutzausrüstung und Hygieneprodukten.

Unklarheiten, inwiefern unter den gegebenen gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen diese Ziele erreicht werden können, gibt es bei Fragen der Versorgung von Patienten in Häuslichkeit oder Pflegeheim, bei Fragen der administrativen Vorgänge wie Verordnung und Abrechnung sowie sonstigen Unterschrifterfordernissen. Regelungen benötigt man zudem für den Übergang der Versorgung bei Quarantäne eines versorgenden Unternehmens zur kurzfristigen Sicherstellung der Versorgung. Zu den jeweiligen Bereichen hat der BVMed zur Vorbereitung der Kassenempfehlungen detaillierte Fragestellungen mit Maßnahmenvorschlägen erarbeitet.
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