Hilfsmittel

BVMed-Positionspapier zum Vertragscontrolling bei Hilfsmittel-Versorgungen

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, setzt sich für ein bundeseinheitliches Vertragscontrolling in der Hilfsmittelversorgung ein. Die Stichprobenauswahl der Überprüfungen müsste für alle Krankenkassen einheitlich und produktgruppenspezifisch erfolgen, um eine Vergleichbarkeit der Qualität der Versorgung der Patienten mit Hilfsmitteln sicherzustellen, heißt es in einem Positionspapier des BVMed zu „Anforderungen an die Überprüfung der Umsetzung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten“. Das BVMed-Positionspapier kann unter www.bvmed.de/positionen heruntergeladen werden.

Zum Hintergrund: Mit der im April 2017 in Kraft getretenen Hilfsmittelreform (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) soll die Qualität der Hifsmittelversorgung durch ein stärkeres Vertragscontrolling der Krankenkassen gestärkt werden. Nun kommt es auf die konkrete Umsetzung des Vertragscontrollings an. Grundlage bilden Rahmenempfehlungen, in denen Anforderungen definiert werden, wie die Überprüfung der Umsetzung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten künftig erfolgen soll.

„Das Vertragscontrolling sollte grundsätzlich bundeseinheitlich erfolgen. Nur so können vergleichbare und aussagekräftige Ergebnisse hervorgebracht und unnötiger bürokratischer Mehraufwand vermieden werden“, fordert der BVMed dazu in seinem Positionspapier. Der Umfang der Stichprobenprüfung sollte sich prozentual an der Anzahl der Versorgungsfälle einer Krankenkasse ausrichten. Wichtig seien auch produktgruppenspezifische Festlegungen zeitlicher Intervalle, innerhalb derer die Stichprobenprüfung erfolgen soll. Eine erste Überprüfung sollte ein Jahr nach Vertragsschluss erfolgen, schlägt der BVMed vor. Zur Vertragskontrolle sollten auch Patientenbefragungen auf Grundlage einheitlicher Erhebungsbögen durchgeführt werden.
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