Verbandmittel Definition

BVMed-Akademie informiert über neue Wundversorgungs-Regelungen

Die Akademie des Bundesverbandes Medizintechnologie, BVMed, informiert in einem Online-Seminar am 25. März 2021 mit dem Titel „Wundversorgung – Was gilt Wann und Wofür?“ über die neuen Regelungen zur Verbandmittel-Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Das Seminar gibt einen Überblick über die neuen gesetzlichen Anforderungen an Hersteller von Verbandmitteln und verbandmittelähnlichen Produkten. Referenten sind Rechtsanwalt Dr. Christian Stallberg sowie die Market Access-Expertin Dr. Jana Kliemt. Programm und Anmeldung unter www.bvmed.de/akademie.

Nach einer neuen Verbandmittel-Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 20. August 2020 müssen derzeit „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ in Abgrenzung zu „Verbandmitteln“ nach einer einjährigen Übergangsfrist in aufwändigen klinischen Studien neu zugelassen werden. Erst dann werden sie durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet. Mit dem Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) soll diese Frist auf zwei Jahre angehoben werden. Der Bundesrat spricht sich für eine dreijährige Übergangsfrist aus.

Für die Hersteller ergeben sich aus der Neuregelung eine Vielzahl von Unklarheiten. Auf welcher Grundlage erfolgt die Zuordnung als Verbandmittel? Wie kann der Weg eines Wundversorgungs-Produktes in die Erstattungsfähigkeit gelingen? Welche sonstigen Pflichten gelten für den Hersteller? Diese Fragen diskutiert das Seminar der BVMed-Akademie. Moderiert wird das Online-Seminar von der BVMed-Expertin Juliane Pohl.
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