Healthcare Compliance

Anhörung zu Bestechlichkeit im Gesundheitsmarkt - BVMed: "Sinnvolle Kooperationen nicht erschweren"

Der BVMed befürwortet eine gesetzliche Regelung, die Korruption im Gesundheitswesen unter Strafe stellt, soweit sie von den bisherigen Regelungen des Strafgesetzbuches nicht schon erfasst wird. Bei der Konzeption der entsprechenden Vorschriften müsse aber darauf geachtet werden, "dass sinnvolle und bewährte Kooperationsmodelle in der Versorgung weiterhin möglich sind und diese nicht als unzulässige Vorteile diskreditiert werden", so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt in einer Stellungnahme des MedTech-Branchenverbandes zur Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 17. April 2013.

Wenn über die Ärzte und die Industrie hinaus weitere Leistungserbringer und an der Versorgung Beteiligte in den Anwendungsbereich einer Strafvorschrift einbezogen werden sollen, müssten diese klar bezeichnet und definiert werden. Deshalb sollte im Text einer zukünftigen Strafvorschrift klargestellt werden, dass legitime und zulässige Formen der Kooperation nicht unter den neuen Straftatbestand fallen. Wichtig ist dem BVMed hier insbesondere, dass die nach dem Medizinproduktegesetz vorgesehene Information der Fachkreise und die Einweisung in die sachgerechte Handhabung der Medizinprodukte durch die Industrie weiterhin möglich ist und dies nicht als unzulässiger Vorteil angesehen wird.

Aufgrund der besonderen Regelungen für die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich zwischen Industrie und medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern könne es auch durchaus sinnvoll sein, die entsprechenden Vorschriften im Sozialgesetzbuch zu verankern.

In seiner Stellungnahme verweist der BVMed darauf, dass Kooperationen zwischen medizinischen Einrichtungen und der Industrie zur Verbesserung der Patientenversorgung gewollt und dringend notwendig seien. "Durch dieses Zusammenspiel entsteht medizinischer Fortschritt mit innovativen Medizinprodukten", so Schmitt. Zu der erforderlichen Zusammenarbeit gehörten auch entsprechende ärztliche Fortbildungen, die von der Industrie unterstützt oder durchgeführt werden.

Gemeinsam mit den Partnern in den Kliniken, medizinischen Einrichtungen und der Ärzteschaft arbeitet der BVMed seit vielen Jahren daran, der notwendigen Kooperation im Gesundheitsmarkt eine sichere und transparente Grundlage zu geben. Bei der Zusammenarbeit zwischen Industrie, Ärzten und medizinischen Einrichtungen ist es nach Ansicht der BVMed wichtig, dass die vier Grundprinzipien im Bereich Healthcare-Compliance eingehalten werden:

> Trennungsprinzip: Strikte Trennung von Zuwendung und Umsatzgeschäft.
> Transparenzprinzip: Jede Zuwendung und Vergütung muss offengelegt werden.
> Dokumentationsprinzip: Alle Leistungen müssen schriftlich festgehalten werden.
> Äquivalenzprinzip: Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Die MedTech-Industrie hat mit einer Vielzahl von Maßnahmen auf Basis der geltenden gesetzlichen Regelungen das Thema der Korruptionsbekämpfung aktiv vorangetrieben. Als Beispiel nennt der BVMed in seiner Stellungnahme an den Bundestag:

> Seit über 15 Jahren gilt der mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen vereinbarte Kodex Medizinprodukte. Er stellt in leicht verständlicher Form die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Industrie dar und bildet für alle Beteiligten eine entsprechende Handlungsempfehlung. Der Kodex macht dabei keinen Unterschied zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten.

> Gemeinsam mit dem Verband der Krankenhausdirektoren wurden 2006 Musterverträge zu den wichtigsten Kooperationsformen zwischen Medizinprodukteunternehmen sowie medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern entwickelt.

> Seit dem Jahr 2008 hat der BVMed mit der MedTech-Kompass-Kampagne (http://www.medtech-kompass.de) das Thema Healthcare Compliance aktiv in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gestellt und bietet eine Vielzahl von Angeboten, in denen das Thema Korruptionsprävention thematisiert wird.

> Seit 2010 bietet der BVMed mit dem Healthcare Compliance Committee die Möglichkeit der Mediation für Industrie- und Handelsunternehmen.

Medienkontakt:
Manfred Beeres
Leiter Kommunikation/Pressesprecher
Tel: +49 30 246 255-20
E-Mail: beeres(at)bvmed.de
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