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  • 6. Imagebild Joachim M. Schmitt

    EBMBVMed zur TSVG-Anhörung: "Medizintechnischen Fortschritt berücksichtigen"

    Der BVMed hat sich in seiner Stellungnahme zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) für eine stärkere Berücksichtigung des medizintechnischen Fortschritts bei der Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) ausgesprochen. "Dabei sind sowohl die Anforderungen der sprechenden Medizin als auch fortschrittliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu berücksichtigen, um eine möglichst gute Versorgung der Patienten zu erreichen", sagte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt im Vorfeld der Anhörung zum TSVG-Referentenentwurf am 22. August 2018.

    20.08.2018

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  • Einsatz von Superabsorber in der Wundversorgung

    WundversorgungNeues BVMed-Infoblatt informiert über die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Verbandmitteln

    Der BVMed informiert mit einem neuen Infoblatt über die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Verbandmitteln. Nach der Änderung der Verbandmittel-Definition durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und der Beanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium hatte es hierzu Verwirrung gegeben. Der BVMed stellt klar: Alle Wundversorgungsprodukte, die bisher verordnungs- und erstattungsfähig waren, sind dies auch weiterhin. Auch Wundversorgungsprodukte, die ergänzend weitere Zusatzeigenschaften haben, sind weiterhin zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungs- und erstattungsfähig.

    15.08.2018

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  • 7. Imagebild Joachim M. Schmitt

    MittelstandBVMed: "Geistiges Eigentum der KMU muss geschützt werden!"

    Das geistige Eigentum der kleinen und mittelständischen Medizintechnik-Unternehmen (KMUs) muss bei der Umsetzung der neuen EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) geschützt werden. Darauf weist der BVMed angesichts von MDR-Auslegungen hin, die das bewährte Vorgehen beim Umgang mit der Technischen Dokumentation (TD) zwischen Vorlieferant und Hersteller gefährden.

    10.08.2018

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