Beitragsbemessungsgrundlage für BVMed-Mitglieder
02.08.2023|
Bei Neuaufnahme eines Unternehmens als Mitglied beim BVMed wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 5.000 Euro fällig.Beitragspflichtig ist der Umsatz mit Medizinprodukten, z. B.:
Medizinische Hilfsmittel
Produkte zur Inkontinenz- und Stomaversorgung, Antidekubitussysteme, Applikationshilfen, etc.
Medizinische Implantate
Herzschrittmacher, -klappen, Defibrillatoren, Stents, Intraokularlinsen, Endoprothesen (Hüfte, Knie, Schulter), etc.
OP-Materialen
OP-Handschuhe und -masken, Patientenabdeckungen, etc.
Produkte zur Intensiv- und Krankenversorgung
Katheter, Spritzen, Infusions- und Transfusionsgeräte, Dialysatoren, etc.
Verbandmittel und verbandmittelähnliche Medizinprodukte
Mullbinden, Kompressen, Wundschnellverbände, hydroaktive Wundauflagen, etc.
Sonstige Medizinprodukte
Einmalelektroden, Fieberthermometer, Sterilgutverpackungen und -systeme, Kondome,
Digitale Medizinproduktesoftware und -Dienstleistungen, Kombinationsprodukte,
3D-Medizinprodukte, Stoffliche Medizinprodukte, etc.
Beitragsbemessung:
Die Hebesätze zum beitragspflichtigen Umsatz des jeweiligen Kalenderjahres betragen:
Unternehmen
Umsätze bis 5 Mio. €: 0,6 ‰
Umsätze von 5 bis 25 Mio. €: 0,55 ‰
Umsätze von 25 bis 50 Mio. €: 0,5 ‰
Umsätze über 50 Mio. €: 0,4 ‰
Mindestbeitrag 2.500 €
Die Berechnung der Jahresbeiträge nach obigem Schema erfolgt kumulativ.
Leistungserbringergemeinschaften: 12.500 €
Konzerngebilde (nur Handelsunternehmen im Homecarebereich): 25.000 €
Zzgl. jährlicher Anpassung um die durchschnittliche Wachstumsrate des BVMed-Beitragsaufkommens.
Gerne stellen wir Ihnen eine Musterbeitragsberechnung zur Verfügung. Schreiben Sie dafür eine kurze Mail an Monika Ridder, Assistentin der Geschäftsführung: monika(at)ridder.de.
In Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand über die Beitragspflicht hier nicht genannter Produkte und Produktgruppen.