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Anzahl der deutschen Krankenhäuser nach Trägerschaft 2007 - 2019

Krankenhäuser in privater Trägerschaft nehmen weiter zu. Unter der Trägerschaft versteht man jede natürliche oder juristische Person, die ein Krankenhaus betreibt. Es gibt drei unterschiedliche Arten von Trägerschaften: öffentliche, freigemeinnützige und private Einrichtungen. Öffentlichen Krankenhausträger sind Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts. Dies bedeutet, dass bspw. der Bund oder die Länder als Träger eines Krankenhauses fungieren. Freigemeinnützige Einrichtungen werden von Trägern der kirchlichen und freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Stiftungen oder Vereine unterhalten. Eine private Einrichtung ist eine Klinik eines privaten Betreibers oder – seltener – eine Einrichtung für private Patienten.

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