Nachhaltigkeit

Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz | Handreichung zur praktischen Umsetzung des LkSG in der MedTech-Branche

Am 1. Januar 2023 ist in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG in Kraft getreten. Es gilt für alle Unternehmen, die in Deutschland mehr als 3.000 Mitarbeitende beschäftigen (ab 2024: 1.000 Beschäftigte). Das LkSG gilt für sämtliche Wirtschaftsbereiche, also auch für das Gesundheitswesen einschließlich des MedTech-Sektors.

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Das LkSG begründet umfangreiche Sorgfaltspflichten zum Schutz von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen entlang der gesamtem Lieferkette. Diese Pflichten umfassen unter anderem die Risikoermittlung, -vermeidung und -beseitigung, die Einrichtung einer Überwachungsfunktion (in der Regel durch einen Menschenrechtsbeauftragten) und eines Beschwerdemechanismus, das Erstellen oder Ergänzen von Compliancedokumenten sowie die regelmäßige Berichterstattung.

Vor diesem Hintergrund entwickelte der BVMed gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Clifford Chance und der Produktkanzlei eine Handreichung zur praktischen Umsetzung des LkSG in der MedTech-Branche. Diese besteht aus sechs Modulen: (0) Anwendungsbereich, (1) (Compliance-) Dokumentation, (2) Ausgestaltung der Governance, (3) Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus, (4) Risikoanalyse, -priorisierung, -prävention und -abhilfe sowie (5) jährliche Berichterstattung.

Um Sie als kleines und mittelständisches Unternehmen bei der Umsetzung des LkSG zu unterstützen, hat der BVMed zusätzlich gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Clifford Chance ein Informationspapier zu den Auswirkungen des LkSG auf KMU entwickelt. Das Papier zeigt Ihnen anhand einer Checkliste auf, welche Auswirkungen das LkSG auf Sie haben kann, und erklärt anschließend, wie Sie die Pflichten des LkSG umsetzen können.
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    31.10.2022
    BVMed-Handreichung zum LkSG | Modul 0 | Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

    Das Modul gibt einen umfassenden und fundierten Überblick über die mitunter komplexen Zusammenhänge zur Bestimmung, ob ein Unternehmen vom Lieferkettensorgfaltspflichtengestz erfasst ist oder nicht. Dabei sind folgende drei Aspekte relevant (1) personeller Anwendungsbereich, (2) sachlicher Anwendungsbereich und (3) zeitlicher Anwendungsbereich. Download

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    31.10.2022
    BVMed-Handreichung zum LkSG | Modul 1 | (Compliance-) Dokumentation

    In diesem Modul finden Sie insbesondere Hintergrundinformationen und Formulierungshilfen zur Umsetzung und Implementierung von möglichen Präventionsmaßnahmen, um Ihren Verpflichtungen nach § 6 LkSG nachzukommen. Insbesondere finden Sie hier eine Musterformulierung für eine Grundsatzerklärung gem. § 6 Abs. 2 LkSG, einen internen Verhaltenskodex (Code of Conduct) sowie einen Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier Code of Conduct). Diese Musterbeispiele sollten Sie, basierend auf Ihrer für Ihr medizintechnisches Unternehmen durchgeführten Risikoanalyse, anpassen. Download

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    31.10.2022
    BVMed-Handreichung zum LkSG | Modul 2 | Ausgestaltung der Governance

    Gem. § 4 Abs. 1 LkSG sind Sie verpflichtet, “ein angemessenes und wirksames Risikomanagement zur Einhaltung Ihrer Sorgfaltspflichten einzurichten” und “in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen zu verankern.” Zusätzlich sind Sie nach § 10 Abs. 1 LkSG verpflichtet, die Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflichten fortlaufend zu dokumentieren. Vor diesem Hintergrund erläutern wir Ihnen in Modul 2 insbesondere, wo und wie Sie das Risikomanagement in Ihrem Unternehmen verankern müssen, und stellen Ihnen unter anderem Musterformulierungen für die Geschäftsordnung der Geschäftsführung/des Vorstandes zur Verfügung, welche Sie verwenden können, um die Verankerung des Risikomanagements entsprechend zu dokumentieren. Download

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    23.12.2022
    BVMed-Handreichung zum LkSG | Modul 3 | Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus

    Gemäß § 8 LkSG sind Sie verpflichtet, ein angemessenes und unternehmensinternes Beschwerdeverfahren einzurichten, welches es Personen ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- und umweltbezogener Pflichten hinzuweisen. In diesem Modul der Handreichung finden Sie daher Vorschläge für die Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus. Download

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    03.02.2023
    BVMed-Handreichung zum LkSG | Modul 4 | Risikoanalyse, -priorisierung, -prävention und -abhilfe

    In diesem Modul finden Sie Hilfestellungen für die praktische Durchführung der nach § 5 LkSG notwendigen Risikoanalyse, sowie der Priorisierung der dabei entdeckten Risiken. Dabei gehen wir, soweit möglich, auf die typischen Risiken des medizintechnischen Bereichs ein, insbesondere auf mögliche Risiken im Zusammenhang mit typischerweise im medizintechnischen Sektor verwendeten Rohstoffen, Vorprodukten und Leistungen. Download

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    23.12.2022
    BVMed-Handreichung zum LkSG | Modul 5 | Jährliche Berichterstattung

    Im fünften Modul finden Sie eine Übersicht über die Mindestangaben, welche Sie im Rahmen Ihrer jährlichen öffentlichen Berichterstattung nach § 10 Abs. 2 LkSG sowohl gegenüber der zuständigen Behörde, d.h. dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle („BAFA“) als auch gegenüber der Öffentlichkeit offenlegen müssen. Download

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    30.03.2023
    BVMed-Informationspapier zu den Auswirkungen des LkSG auf KMU

    Welche gesetzlichen Pflichten kommen durch das LkSG auf Sie als KMU zu? Das Informationspapier zeigt Ihnen anhand einer Checkliste auf, welche Auswirkungen das LkSG auf Sie als KMU haben kann, und erklärt anschließend, wie Sie die Pflichten des LkSG umsetzen können. Download


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