Verbandkasten

BVMed: Verbandkasten vor der Fahrt in den Urlaub überprüfen!

09.06.2004 - 39/04

Berlin. Wer mit dem eigenen Auto in den Urlaub fährt, sollte vorher einen Blick auf den gesetzlich vorgeschriebenen Verbandkasten werfen. Denn alle sterilen Produkte darin sind mit einem Verfalldatum versehen und sollten daher regelmäßig ausgetauscht werden. Darauf hat der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, zu Beginn der Reisezeit hingewiesen.


In diesem Jahr wollen rund 36 Prozent der Deutschen mit dem eigenen Fahrzeug in den Sommerurlaub starten, so das Ergebnis einer aktuellen Studie des Freizeitforschungsinstituts BAT. „Meist läuft das so: Die Koffer sind gepackt, das Auto voll getankt, Karten und Papiere griffbereit – alles ist startklar. Doch kaum jemand kümmert sich darum, ob der Verbandkasten im Notfall auch einsatzbereit ist. Für jeden Autofahrer sollte dessen Prüfung aber stets mit zu den Urlaubsvorbereitungen gehören“, so Andreas G. Holthaus, Sprecher des Fachbereiches Erste Hilfe im BVMed.

Denn die Verpackung der sterilen Inhaltsteile eines Verbandkastens wie Kompressen, Verbandpäckchen oder -tücher hat nur eine begrenzte Lebensdauer. Die Hersteller kennzeichnen diese daher mit einem Verfalldatum. Nach Ablauf dieser Frist ist nicht mehr gewährleistet, dass Produkte mit Wundauflagen noch keimfrei sind. In einem Kfz-Verbandkasten sind sterile und nicht sterile Produkte klar voneinander getrennt. Die Haltbarkeitsdauer des keimfreien Materials beträgt jeweils fünf Jahre. Je nach Zustand des Verbandkastens kann es sinnvoller sein, anstelle eines Austauschsets gleich einen neuen Kasten zu kaufen.

Doch auch der korrekt befüllte Verbandkasten kann nur dann Leben retten, wenn er bei Bedarf griffbereit im Auto verstaut ist. Sonst dauert die langwierige Suche unter Umständen lebenswichtige Minuten. Unter dem Reisegepäck nutzt er wenig, und auch die Hutablage ist nicht der richtige Aufbewahrungsort. Dort ist der Verbandkasten zu starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt und kann bei scharfem Bremsen zum Geschoss werden. Falls der Fahrzeughersteller keine andere Lösung vorgesehen hat, empfiehlt es sich, den Verbandkasten unter dem Fahrersitz zu verstauen – vorausgesetzt, er kann von dort aus beim Bremsen nicht nach vorne rutschen.

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.bvmed.de (Themen – Verbandkasten).

Fragen zum Verfallsdatum des Verbandkastens an Andreas G. Holthaus, Sprecher des Fachbereiches Erste Hilfe im BVMed:

Frage: Woher weiß ich, was alles in den Kfz-Verbandkasten gehört?

Holthaus: Was in einen Verbandkasten gehört, schreibt die DIN 13164 vor. Sie wurde zuletzt vor sechs Jahren geändert und seitdem muss beispielsweise eine Rettungsdecke in den Kasten. Außerdem gibt es in jedem Verbandkasten eine Auflistung der vorgeschriebenen Inhalte.

Frage: Wie oft sollten Teile des Verbandkastens erneuert werden?

Holthaus: Prinzipiell sollten alle keimfrei verpackten Materialien wie beispielsweise Kompressen, Verbandpäckchen oder -tücher alle fünf Jahre durch neue ersetzt werden. Alle Autofahrer, die sich bei der letzten Änderung der DIN 13164 oder schon früher einen neuen Verbandkasten gekauft haben, sollten daher die sterilen Produkte auswechseln. Darüber hinaus muss der Verbandkasten natürlich nach jedem Einsatz wieder aufgefüllt werden. 

Frage: Wird überhaupt kontrolliert, ob der Verbandkasten korrekt befüllt ist?

Holthaus: Die Polizei führt regelmäßig Kontrollen durch, bei denen die Autofahrer Warndreieck und Verbandkasten vorzeigen müssen. In diesem Zusammenhang prüfen die Polizisten auch, ob beides griffbereit verstaut ist. Und es wird darauf geachtet, dass der Inhalt des Verbandkastens den Vorschriften entspricht.

Bildmaterial zur Pressemeldung:

Zur Pressemeldung kann ein Bild (Familie überprüft Verbandkasten vor der Fahrt in den Urlaub) als 300 dpi-JPG bei der BVMed-Pressestelle, Tel. 030 – 246 255-20, beeres@bvmed.de, angefordert werden. Bild im Internet unter www.bvmed.de (Bilderpool - Medizinprodukte - Erste Hilfe).


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