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Wiederverwendung/Aufbereitung
BVMed veröffentlicht Leitlinie zur Aufbereitung von Absauggeräten
07.01.2005 - 3/05
In einem Schreiben an die gesetzlichen Krankenkassen und den medizinischen Fachhandel informiert der BVMed über die neue Leitlinie und erinnert an das Primat der Patientensicherheit. Der Anlass: Hersteller von Absauggeräten stellen immer wieder fest, dass die Geräte durch ungenügend geschultes Personal, mit unzulänglichen Mitteln und in unvertretbarer Qualität aufbereitet werden. Das gefährde die Gesundheit der Patienten und das Vertrauen in eine sach- und fachgerechte Versorgung, heißt es in dem Vorwort zur BVMed-Leitlinie. Die Gesundheit Dritter werde ebenso gefährdet, da bei nicht sachgerecht aufbereiteten Geräten über die Luftaustrittsschlitze Keime in die Raumluft gelangen können.
Nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) müssen die Hersteller, aber auch die Betreiber und Anwender, umfangreiche Anforderungen erfüllen, um die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit dieser Produkte zu gewährleisten und aufrecht zu erhalten. Der Hersteller muss u. a. für jedes Produkt eine Risikoanalyse sowie eine klinische Bewertung zum Nachweis der Funktionstauglichkeit durchführen. Für Produkte, die wieder verwendet werden können, muss der Hersteller außerdem Angaben über geeignete Aufbereitungsverfahren machen. Dies alles, um ein größtmögliches Maß an Patientensicherheit zu garantieren.
Zwar seien Absauggeräte Hilfsmittel, die aufbereitet werden können. Leider machten aber die Hersteller der Geräte immer wieder die Erfahrung, dass die Aufbereitung nicht sachgerecht durchgeführt wird. Um die notwendige Versorgungsqualität im Interesse aller Beteiligten - Patienten, Kostenträger, Leistungserbringer und Hersteller - sicherzustellen, haben die Hersteller deshalb eine verbindliche Leitlinie für die Aufbereitung von Absauggeräten definiert.
Die BVMed-Leitlinie kann im Internet unter www.bvmed.de (Publikationen – Infokarten & Merkblätter) kostenfrei heruntergeladen oder beim BVMed bestellt werden (E-Mail an info@bvmed.de).
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