Wiederverwendung/Aufbereitung

BVMed „Re-Use News“: Britische Studie über Wiederverwendung von Einmalprodukten

06.10.2003 - 66/03

Berlin/London. In einer einjährigen Studie will das britische Gesundheitsministerium Daten und Fakten über die Aufbereitung von medizinischen Einmalprodukten in den Einrichtungen des staatlichen Gesundheitsdienstes sammeln. Darüber informiert der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, in der neusten Ausgabe seiner „Re-Use News“. Anlass der Maßnahme ist die Tatsache, dass Einmalprodukte trotz des bestehenden Verbots in Großbritannien weiterhin aufbereitet werden, manchmal mit "katastrophalen Ergebnissen", wie die britische Fachzeitschrift "Clinica" berichtet. Die Studie soll dazu beitragen, dass die Behörden Strategien für die Verbesserung der Patientensicherheit entwickeln.


Die Wiederverwendung von medizinischen Einmalprodukten ist nach BVMed-Angaben in Großbritannien ebenso verboten wie in Frankreich, Italien, Portugal, Spanien und Schweden. Da in der Praxis dennoch aufbereitet wird, will das britische Gesundheitsministerium als Basis für künftige Maßnahmen deshalb konkrete Informationen rund um die Aufbereitungspraxis sammeln. Die jetzt beschlossene Studie soll zwölf Monate andauern und die folgenden Schwerpunkte haben:

:: Überblick über Umfang und Produktgruppen;
:: Kostenvergleich von Einmal- und Mehrwegprodukten;
:: angewandte Aufbereitungsverfahren;
:: Befragung des medizinischen Personals über die Gründe für die Aufbereitung.

Die Ergebnisse sollen die britischen Behörden in die Lage versetzen, Strategien für mehr Patientensicherheit zu entwickeln.

Im August 2000 hatte die britische Überwachungsbehörde MDA erklärt, dass "Medizinprodukte zur Einmalanwendung unter keinen Umständen wieder verwendet werden" dürfen und dass die Wiederverwendung rechtliche Folgen hat. Im Oktober des folgenden Jahres warnte sie ausdrücklich vor der Wiederverwendung bei bestimmten Produkten. Dennoch ergab eine kürzlich erfolgte Umfrage einer Patientenorganisation, dass 28 % der Befragten in bestimmten Fällen die Wiederverwendung von Medizinprodukten für durchaus vertretbar hielten.

Für die Wiederverwendung von medizinischen Einmalprodukten werden häufig Kostengründe genannt. Ein Verbot dieser Praxis ist in der europäischen Gesetzgebung für Medizinprodukte nicht verankert. Deshalb hat im Juni diesen Jahres das europäische Parlament die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Wiederverwendung von Einmalprodukten zu unterbinden.

Detaillierte Informationen zum Thema sowie die "Re-Use News" befinden sich im Internet unterwww.bvmed.de (Themen – Wiederverwendung).


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