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Nadelstichverletzungen
Verbesserter Schutz vor Nadelstichverletzungen durch Novelle der TRBA 250
31.07.2006 - 49/06
Die Neufassung ist ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung, einen umfassenden Infektionsschutz für das medizinische Personal in Deutschland sicherzustellen, so der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in seiner Bewertung der Novelle. Arbeitsbereiche werden eindeutig definiert. Die Soll-Vorschrift zum Ersatz konventioneller Instrumente wurde durch eine Muss-Vorschrift ersetzt. Und die Anforderungen an "Sichere Arbeitsgeräte" oder "Sicherheitsprodukte" werden genau beschrieben.
Bei der Arbeit im deutschen Gesundheitswesen ereignen sich zu bis zu 500.000 Schnitt-, Stich- und Kratzverletzungen jährlich. Zu den schlimmsten Folgen gehören Infektionserkrankungen wie Hepatitis B und C oder HIV. Die TRBA 250 soll hier Abhilfe schaffen und fordert jetzt verbindlich den Einsatz von sicheren Arbeitsgeräten beim Umgang mit Patienten, die mit Erregern infiziert sind, die eine schwere Krankheit hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen können. Das Gleiche gilt für die Behandlung von Patienten, die andere gefährden können. Außerdem wird der Einsatz der Sicherheitsprodukte in den folgenden Bereichen verbindlich gefordert:
:: Rettungsdienst
:: Notfallaufnahme
:: Gefängniskrankenhäuser.
Schließlich wird die Verwendung sicherer Arbeitsgeräte für die Fälle vorgeschrieben, in denen Körperflüssigkeiten in Mengen übertragen werden können, die für eine Infektion relevant sind. Ein Beispiel ist die Blutentnahme.
Allerdings repräsentieren diese eindeutig definierten Arbeitsbereiche bei Weitem nicht alle Prozeduren, bei denen das medizinische Personal der Gefahr einer Infektion durch Nadelstichverletzungen ausgesetzt ist. Letztlich bleibt es dem Betreiber der medizinischen Einrichtung überlassen, das Gefährdungspotenzial im Einzelfall zu beurteilen und so, selbst in den oben beschriebenen Bereichen, auf den Einsatz von Sicherheitsprodukten zu verzichten. Es bedarf jetzt einer umfassenden Auseinandersetzung aller Betroffenen mit der neuen TRBA 250. Dann wird sich zeigen, inwieweit das Instrument der Gefährdungsbeurteilung tatsächlich praktikabel ist und den Schutz der Mitarbeiter vor Nadelstichverletzungen effektiv gewährleisten kann.
Es bleibt zu hoffen, dass die Möglichkeiten zur Veränderung, die die neue TRBA 250 bietet, von mutigen und weit blickenden Betreibern medizinischer Einrichtungen aufgegriffen und erfolgreich umgesetzt werden. Wenn alle beteiligten Gruppen die Chancen der Novelle nutzen und ihre Auslegung im Sinne der Betroffenen vornehmen, dann wird die neue TRBA 250 ein Erfolg.
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Vermeidung von Nadelstichverletzungen
Etwa 4,2 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten im Gesundheitswesen: Als Ärzte, Schwestern, Pfleger. Hinzu kommen noch einmal ungezählte Reinigungskräfte, die im Hintergrund für den sicheren Betrieb in den Praxen und Kliniken sorgen. Sie alle setzen sich täglich einem großen Verletzungsrisiko aus, während sie für andere Menschen sorgen. Und damit dem Risiko, sich bei den Patienten selbst mit Krankheiten an zu stecken. Die moderne Medizintechnologie kann diese Gefahr bannen: Mit Arbeitsgeräten, die Schnitt- oder Stichverletzungen verhindern helfen.
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