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Nadelstichverletzungen
BVMed-Workshop zu Nadelstichverletzungen: „Akzeptanz für Sicherheitsprodukte muss erhöht werden“/Klinikvertreter fordern flächendeckende Umstellung auf sichere Instrumente
25.01.2007 - 06/07
Hintergrund der Forderungen ist, dass mit der Neufassung der Technischen Regel für „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen“ (TRBA 250) seit August 2006 die Arbeitgeberpflichten zum Schutz vor Nadelstichverletzungen (NSV) verbindlicher festgeschrieben worden sind. Ziel ist es, den Infektionsschutz für das medizinische Personal in Deutschland zu verbessern. Bei der Arbeit im deutschen Gesundheitswesen ereignen sich zu bis zu 500.000 Schnitt-, Stich- und Kratzverletzungen jährlich. Zu den schlimmsten Folgen gehören Infektionserkrankungen wie Hepatitis B und C oder HIV.
Die rund 60 Teilnehmer des BVMed-Workshops bewerteten die TRBA als „grundsätzlich positiv“, allerdings gebe es weiteren Handlunsgbedarf. Vorbild müssten die Vorgaben der US-amerikanischen Gesetzgebung mit den OSHA-Standards sein, die den Einsatz von Sicherheitsproduktion sehr konsequent festschreibe. Die deutsche Regelung fokussiere auf bestimmte Arbeitsbereiche, obwohl auch einfache Stationstätigkeiten die Gefahr von Nadelstichverletzungen bergen. Zudem lasse die in der Novelle empfohlene „Gefährdungsbeurteilung“ eine Vielfalt von Interpretationen zu, so die Experten. „Es wäre schön, wenn die TRBA 250 nochmals überarbeitet und konkretisiert werden würde“, so Dr. Sabine Wicker vom Universitätsklinikum Frankfurt. Moderator Dr. Horst-Hermann Müther, Geschäftsführender Gesellschafter von GCI Healthcare in Hamburg, zog das Fazit der Veranstaltung: „Es hat sich viel getan, aber es gibt auch noch viel zu tun, um durch die verfügbaren Sicherheitsprodukte das Personal vor Infektionen zu schützen.“
Dr. Vera Zemke, Arbeitsschutz-Dezernentin der Bezirksregierung Münster und Vorsitzende des für die Überarbeitung der TRBA 250 zuständigen ABAS-Unterausschusses, führte in die Novelle der TRBA 250 aus dem Jahr 2006 ein. Die Soll-Vorschrift der alten Fassung, der bereits eine große, aber weitgehend verkannte Verbindlichkeit zukam, wurde durch eine Muss-Vorschrift für den Einsatz sicherer Arbeitsgeräte in bestimmten klinischen und außerklinischen Bereichen ersetzt. Dies sei ein deutlicheres und eindeutigeres Signal an die Arbeitgeber.
Spitze oder scharfe medizinische Instrumente müssen durch geeignete sichere Arbeitsgeräte ersetzt werden, soweit dies technisch möglich ist. „Das bedeutet: Wenn es technisch möglich ist, hat der Einsatz von neuen Sicherheitsprodukten auch zu erfolgen“, so Dr. Zemke. Dies sei bewusst eine Öffnungsklausel für neue Technologien und dürfe nicht als Einschränkung verstanden werden. Sichere Arbeitsgeräte müssen beispielsweise eingesetzt werden, wenn Patienten behandelt werden, die mit Hepatitis B oder C oder HIV infiziert sind, oder bei Tätigkeiten im Rettungsdienst und in der Notfallaufnahme. Ein „grundsätzlicher Einsatz“ muss bei Tätigkeiten erfolgen, bei denen Körperflüssigkeiten in infektionsrelevanter Menge übertragen werden können. Ein Beispiel ist die Blutentnahme. Um die Anforderungen der Technischen Regel zu erfüllen, müssen nicht nur entsprechende Entsorgungssysteme für verwendete Instrumente bereitgestellt werden, sondern auch die Mitarbeiter geschult und jährlich unterwiesen werden. Außerdem müssen Arbeitsabläufe zur Minimierung des Verletzungsrisikos festgelegt werden, die auch in Notfallsituationen nicht umgangen werden. Das Fazit von Frau Dr. Zemke: „Es hängt nun vom Verhalten der Arbeitgeber ab, ob weitere Überarbeitungen der Technischen Regel erfolgen müssen.“
Die Ergebnisse einer Studie zur Erhebung der Häufigkeit und Ursachen von Nadelstichverletzungen stellte Dr. Sabine Wicker, Leitende Betriebsärztin am Frankfurter Uniklinikum, vor. An der Befragungsaktion in fünf Fachkliniken nahmen 720 von 919 Beschäftigten teil. Das entspricht einer sehr guten Rücklaufquote von fast 80 Prozent. Innerhalb der letzten zwölf Monate hatten fast ein Drittel der Befragten mindestens eine Nadelstichverletzung erlitten. Betrachtet man die einzelnen Berufsgruppen, hatten die Ärzte insgesamt das höchste Risiko. Hier könnten zum Teil über 80 % der Nadelstichverletzungen durch die Verwendung von sicheren Produkten vermieden werden. Als eine Schwachstelle der neuen TRBA 250 betrachtete Frau Dr. Wicker die wenig konkreten Anforderungen zur Gefährdungsanalyse, die gegebenenfalls den Verzicht auf Sicherheitsprodukte ermöglichen soll. Abschließend forderte Frau Dr. Wicker eine flächendeckende Einführung sicherer Instrumente: „Nadelstichverletzungen sind häufig vermeidbar. Zahlreiche unabhängige Studien haben den Nutzen von sicheren Instrumenten belegt. Die Einführung sicherer Produkte wird zu einer Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der medizinischen Beschäftigten führen und damit auch zu einem verbesserten Schutz der Patienten.“
Den Stand von Nadelstichverletzungen im Rettungswesen stellte Frank Flake, Stellvertretender Bundesleiter Qualitätsmanagement beim Malteser Hilfsdienst, dar. Die Malteser fahren rund 600.000 Einsätze im Jahr. Infektionsquellen sind beispielsweise Blutzuckerkontrollen mit Lanzetten, intravaskuläre Zugänge oder Injektionen. Die Gefährdung potenziert sich beim Rettungsdienst durch die Hektik im Einsatz und nicht eingespielte Teams am Notfallort. Man geht von einer zwei- bis dreimal höheren Gefahr im Rettungsdienst mit seinen 35.000 Beschäftigten aus. Eine Befragung des Malteser Hilfsdienstes bei seinen Rettungswachen im vergangenen Jahr ergab überraschend wenige Stichverletzungen. Flake führt das auf die gute Einweisung und die strengen Kontrollen durch die zentralistisch organisierten Malteser zurück. 87 Prozent der Befragten hielten die Verwendung von Sicherheitskanülen für erforderlich, 73 Prozent setzten sie zur peripheren Venenpunktion auch ein. Davon wurden jedoch nur in einem Viertel der Fälle die Mehrkosten von den Kostenträgern erstattet. Zu den Maßnahmen zählte Flake die verpflichtende Einführung von Sicherheitskanülen zur peripheren Venenpunktion sowie von stichsicheren Blutlanzetten an allen Malteser Standorten. Er betonte die Verantwortung der Unternehmen: „Zuständig für die Einhaltung der Vorschriften ist der Arbeitgeber!“
Über Maßnahmen zur Senkung von Schnitt- und Stichverletzungen einer Unfallkasse referierte Karin Gödecke, Referatsleiterin Gesundheitsdienst bei der Unfallkasse Berlin. Grundlage ist eine Analyse von knapp 2.400 Arbeitsunfällen aus dem Jahr 2005. Über 20 Prozent der Schnitt- bzw. Stichverletzten hatten unter einem Jahr Berufserfahrung. Bei der Blutentnahme und bei der Entsorgung traten die meisten Unfälle auf.
Eine neue Analyse aus dem Hochschulbereich zeigt, dass 32 Prozent aller Arbeitsunfälle Schnitt- und Stichverletzungen von Studenten medizinischer Studiengänge sind. Blutabnahmen auf den Stationen führen besonders häufig zu Schnitt- und Stichverletzungen. Die Maßnahmen der Unfallkasse konzentrieren sich daher auf die Schulung und Unterweisung von Berufseinsteigern besonders des ärztlichen Personals. Außerdem: „Die Umstellung besonders der Blutentnahmesysteme auf sichere Systeme wird zur wesentlichen Senkung der Unfälle führen.“
Gertie van Knippenberg-Gordebeke warf einen Blick über die Grenzen und beschrieb den Einsatz von Sicherheitsprodukten in anderen Ländern. Sie ist Beraterin für Infektionsverhütung und Vorstandsmitglied der IFIC (International Federation of Infection Control, www.ific.org). Problematisch sei vor allem, dass die Unkenntnis über die Übertragung von Infektionen noch immer sehr groß ist. Weltweit gebe es nach WHO-Schätzungen 20 Millionen Hepatitis-B-Infektionen, 2 Millionen Hepatitis-C-Infektionen und 260.000 HIV-Infektionen. Gerade weil das Bewusstsein zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen wenig ausgeprägt sei und oft mit dem Kostenargument umgegangen werde, seien gesetzliche Vorschriften erforderlich. Vorbild seien hier die Vorgaben der US-amerikanischen “Occupational Safety and Health Administration (OSHA)” aus dem Jahr 2001, die die Verwendung von Sicherheitsprodukten zwingend vorschreiben. Auch Frankreich und Spanien hätten die Einführung und Verwendung von Sicherheitsprodukten gesetzlich verbindlich geregelt. Ihr Appell: „Wir brauchen eine Bewusstseinskampagne mit gutem Datenmaterial und einer Sensibilisierung für die Infektionsgefahren sowie die Hepatitis-B-Impfung. Fachleute und Industrie müssen enger zusammenarbeiten, Datenmaterial und Studienresultate müssen veröffentlicht werden.“
Dr. Thomas Weber, Direktor des Instituts für Arbeitsmedizin, Prävention und Gesundheitsförderung der Horst Schmidt Kliniken (HSK) in Wiesbaden beschrieb einen Managementprozess zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen. Die Ausgangssituation ist, dass Nadelstichverletzungen mit Abstand die häufigste Ursache für Arbeitsunfälle im Krankenhaus sind. Eine hohe Verletzungsgefahr besteht dabei nicht nur für das behandelnde medizinische Personal, sondern auch für die Arbeitskräfte im Reinigungs- und Entsorgungsbereich. Für organisatorische Maßnahmen schlägt Weber im Sinne von Qualitätsmanagement prozesshaftes Vorgehen und das Prinzip der kontinuierlichen Verbesserung vor. Ein Problem sei das geringe Risikobewusstsein bei den Beschäftigten. Wichtig sei deshalb die Aufklärung der Mitarbeiter durch Schulungen, Merkblätter und individuelles Coaching, insbesondere aber auch der Einsatz sicherer Instrumente. Im HSK werden Sicherheitsprodukte bisher vor allem in der Notaufnahme und der chirurgischen Ambulanz eingesetzt. Dort gebe es auch die wenigsten Stichverletzungen.
Dr.-Ing. Andreas Wittmann von der Universität Wuppertal stellte aktuelles Zahlenmaterial zu Kosten und Nutzen von sicheren Instrumenten vor. Tendenziell könne man feststellen, dass die Folgekosten der Nadelstichverletzungen teurer, die Sicherheitsprodukte selbst deutlich günstiger werden. Durch den Einsatz von Sicherheitsprodukten können Nadelstichverletzungen um rund 85 Prozent vermieden werden, so US-Daten. Eine Heidelberger Studie habe gezeigt, dass es in Klinikabteilungen, die Sicherheitsprodukte einsetzen, keine Nadelstichverletzung mehr gab. Die Kosten für eine Komplettsubstitution liegen bei einem 1.000-Betten-Haus „demnächst unter 100.000 Euro“, so Dr. Wittmann. Bei geschätzten 500.000 Nadelstichverletzungen im Jahr könne von volkswirtschaftlichen Kosten von rund 47 Millionen Euro ausgegangen werden. Die Mehrkosten für die Produkte seien geringer als die eingesparten Folgekosten durch eine gemeldete Nadelstichverletzung – und die Dunkelziffer liege weit höher.
Hinweis an die Medien:
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Vermeidung von Nadelstichverletzungen
Etwa 4,2 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten im Gesundheitswesen: Als Ärzte, Schwestern, Pfleger. Hinzu kommen noch einmal ungezählte Reinigungskräfte, die im Hintergrund für den sicheren Betrieb in den Praxen und Kliniken sorgen. Sie alle setzen sich täglich einem großen Verletzungsrisiko aus, während sie für andere Menschen sorgen. Und damit dem Risiko, sich bei den Patienten selbst mit Krankheiten an zu stecken. Die moderne Medizintechnologie kann diese Gefahr bannen: Mit Arbeitsgeräten, die Schnitt- oder Stichverletzungen verhindern helfen.
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