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Medizinprodukteindustrie
MedTech Kompass: BVMed wirbt für ein neues Netzwerk von „Healthcare Compliance“-Ansprechpartnern in Industrie und Kliniken
13.03.2008 - 17/08
Mit einer eigenen Webseite, einem Informationsflyer und regelmäßigen Newslettern informiert der BVMed anhand von klaren Prinzipien und Praxisbeispielen über die bestehenden Handlungsempfehlungen zur Zusammenarbeit im Gesundheitsmarkt. Alle Informationen und Materialien können im Internet unter www.medtech-kompass.de abgerufen werden.
Die Zusammenarbeit zwischen Industrie und medizinischen Einrichtungen ist nicht nur politisch erwünscht. Sie ist auch zwingend notwendig, um eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Patienten sicherzustellen. Diese Kooperationen sind unter Einhaltung entsprechender rechtlicher Anforderungen erlaubt. Um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Funktionsfähigkeit dieser Kooperationen zu erhalten, ist es geboten, im gemeinsamen geschäftlichen Umgang grundlegende Verhaltensnormen einzuhalten. Alle Beteiligten haben nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine gesellschaftliche Verpflichtung.
Das Fokus-Thema der aktuellen Depesche polarisiert. Der Umgang mit Spenden und Geschenken wirft bei vielen Beteiligten oftmals Fragen auf. Neben Nachrichten und einem Interview mit dem Ärztlichen Direktor und Vorsitzenden des Vorstandes des Universitätsklinikums Hamburg Eppendorf (UKE), Prof. Dr. Jörg F. Debatin, enthält die vierseitige Depesche zusätzlich praktische Tipps zum Umgang mit Geschenken und wichtige Hinweise zur Spendenannahme. Beginnend mit der aktuellen Ausgabe wird die MedTech Kompass-Depesche um das Beiblatt Musterverträge erweitert. Hier werden juristische Hinweise und konkrete Formulierungshilfen gegeben. Begonnen wird die Reihe mit einer Beispielvereinbarung zum Thema „Geldspende“.
Spenden sind Zuwendungen, die unabhängig von einer Gegenleistung gewährt werden. Die im Bereich Medizinprodukte tätigen Unternehmen werden auch in Zukunft grundsätzlich bereit sein, förderungswürdige Projekte ihrer Kunden zu unterstützen. Die Geschäftspartner haben hierbei gemeinsam darauf zu achten, dass die vorgegebenen formalen Voraussetzungen eingehalten werden. Spenden können daher auf Antrag nur für bestimmte medizinische oder wissenschaftliche Zwecke oder Produkte gewährt werden. Der Antrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Dienstherren oder der Klinikverwaltung. Die Auszahlung erfolgt seitens des Unternehmens nie an Mitarbeiter einer medizinischen Einrichtung, sondern ausschließlich auf eigens dafür eingerichtete Drittmittelkonten der medizinischen Einrichtung. Selbstverständlich muss im Zuge der Dokumentation der Zweck dieser Zuwendung immer schriftlich vermerkt werden.
Digitales Bild von BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt:
http://www.bvmed.de/stepone/data/images/8d/75/00/bvmed-schmitt-300dpi.jpg
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Neu: MedTech-Bilderwelten
Informationsfilm
Kongressfilm MedTech Kompass
150 Experten aus Krankenhäusern und Unternehmen der Medizintechnologie kamen am 30. September 2009 in Berlin zur ersten „MedTech Kompass“ Healthcare Compliance-Konferenz zusammen. Ziel: ein neues Netzwerk von Healthcare Compliance Verantwortlichen schaffen und gemeinsam die Prinzipien für eine gute und transparente Zusammenarbeit kommunizieren. Der Kongressfilm (3:30 Minuten) fasst die wichtigsten Botschaften zusammen.
> Kongressfilm MedTech Kompass
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