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Medizinprodukteindustrie
MPG-Novelle: BVMed für Anzeige- statt Genehmigungspflicht bei klinischen Prüfungen
31.03.2009 - 24/09
Als Argument für sein Anliegen verwies der BVMed auf den hohen Qualitätsstandard bei den klinischen Prüfungen. Nach bisherigem Recht entscheiden die Ethikkommissionen über die Zulässigkeit der klinischen Prüfung. Hierfür ist unter anderem das Vorliegen eines ausführlichen und schlüssigen Prüfplans durch den Leiter der klinischen Prüfung und eine Versicherungszusage durch die Probandenversicherung notwendig.
„Eine zusätzliche Genehmigung durch das BfArM wäre eine unnötige Doppelprüfung verbunden mit höheren Kosten und höherem Zeitaufwand bis zum Markteintritt. Da es in anderen europäischen Ländern ein derartiges zusätzliches Genehmigungserfordernis im Rahmen der CE-Zertifizierung nicht gibt, besteht zudem die Gefahr, dass klinische Prüfungen in andere europäische Länder verlagert werden. Dies wird negative Auswirkungen auf den Forschungsstandort Deutschland haben“, so der BVMed.
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