Medizinprodukteindustrie

Duale Kennzeichnung von Medizinprodukten mit metrischen und nicht metrischen Messeinheiten weiterhin erlaubt

11.01.2000 - 3/00

Wiesbaden. Hersteller von Medizinprodukten mit einer Messfunktion haben nach wie vor die Möglichkeit, ihre Produkte dual mit metrischen oder international anerkannten nicht metrischen Messeinheiten zu kennzeichnen. Das teilte der BVMed heute in Wiesbaden mit. Ursprünglich war auf europäischer Ebene vorgesehen, die Wahlfreiheit zu beenden und nur noch die metrische Kennzeichnung zuzulassen.


Das Europäische Parlament setzte die Richtlinie über die Einheiten im Messwesen, die ab dem 1.1.2000 nur noch metrische Messeinheiten vorsah, nunmehr für die Dauer von zehn Jahren außer Kraft. Maßangaben zu Produkten ohne eine eigene Messfunktion sind vom Anwendungsbereich dieser EG-Richtlinie nicht betroffen.

Der BVMed, der zahlreiche ausländische Unternehmen mit Niederlassungen in Deutschland bzw. international tätige deutsche Unternehmen vertritt, begrüßte angesichts der zunehmenden Globalisierung der Wirtschaft die Entscheidung des europäischen Parlaments. Der europäische Dachverband EUCOMED und der BVMed hatten sich in der Vergangenheit immer wieder für eine weiterhin flexible Handhabung der Messeinheiten-Kennzeichnung ausgesprochen. Eine Umstellung ausschließlich auf das metrische System würde zu erheblichen finanziellen und logistischen Belastungen für international tätige Unternehmen führen, so der BVMed.


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