Erstattung von Medizinprodukten

BVMed-Konferenz zu neuen Geschäftsmodellen in der Medizintechnik: „Patientenerstattung gewinnt künftig an Bedeutung“

12.05.2010 - 39/10

Leipzig/Berlin. Bei neuen Produkten und Verfahren aus der Medizintechnologie muss künftig die Möglichkeit der Selbstzahlung durch Patienten statt der Vergütung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine stärkere Rolle spielen. Darauf wiesen die Referenten der BVMed-Sonderveranstaltung „Neue Geschäftsmodelle in der Medizintechnik“ am 11. Mai 2010 in Leipzig hin. Hintergrund dieser Entwicklung sind die älter werdende Bevölkerung mit wachsenden Ansprüchen an die Gesundheitsversorgung sowie die finanziellen Engpässe der Sozialversicherungssysteme. „Was medizinisch notwendig und sinnvoll ist, wird zunehmend nicht mehr von der GKV bezahlt“, so die Experten. Die BVMed-Veranstaltung präsentierte verschiedene Fallbeispiele aus der Augenheilkunde und der Dermatologie, wie Medizinprodukte und Dienstleistungen auf neuen Wegen im deutschen Gesundheitsmarkt etabliert werden können.


BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt präsentierte ein geeignetes Beispiel für eine Mehrkostenregelung aus dem Bereich der Medizintechnologie. Bei der Operation des Grauen Stars, die in Deutschland rund 700.000 Mal im Jahr durchgeführt wird, wird eine künstliche Intraokularlinse (IOL) als Ersatz der natürlichen getrübten Linse eingesetzt. Standardmäßig erstattet die Gesetzliche Krankenversicherung eine so genannte Monofokallinse. Modernere Multifokallinsen, die gleichzeitig auch die Altersfehlsichtigkeit beseitigen können, müssen jedoch vom Patienten vollständig privat bezahlt werden. „Das wäre ein guter Bereich, um gemeinsam mit den Ärzten und Krankenkassen zu erproben, den GKV-Versicherten künftig Optionen für den Zugang zu diesen innovativen Medizinprodukten über eine Mehrkostenregelung zu ermöglichen“, so Schmitt.

Thom Rasche, Partner bei Earlybird Venture Capital in Hamburg, verwies darauf, dass die Menschen bereit sind, für ihre Gesundheit selbst mehr zu bezahlen. Das sei eine natürliche Entwicklung aufgrund der alternden Bevölkerung mit hohen Erwartungen sowie des Kosteneinsparungsdrucks in den Gesundheitssystemen, insbesondere im ambulanten Bereich. So gebe es beispielsweise in der Wundversorgung im ambulanten Bereich aufgrund der Budgetdeckelung kaum Fortschritte. Bei neuen Produkten und Verfahren der Medizintechnologie wird noch zu oft in dem aktuellen Denkmuster verfahren: „Wie bekomme ich eine Erstattung durch die GKV?“. Dabei gebe es Alternativen zu den Sozialsystemen. Rasches These: „Patienten werden Leistungen künftig privat bezahlen müssen. Hier bieten sich für Unternehmer und Unternehmen neue Geschäftsmodelle.“ So werden insbesondere integrierte Service-Modelle zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Eigenverantwortung des Patienten im ambulanten und stationären Bereich beleuchtete Dr. Ulrich Steffen, Fachanwalt für Medizinrecht aus Hamburg. Er bemängelte eine Begriffsverwirrung ohne klare rechtliche Definitionen. Im Sozialgesetz gebe es die „Zuzahlung“, „sonstige Eigenbeteiligungen“ als Abkehr vom sonst üblichen Sachleistungsprinzip sowie „Selbstzahlerleistungen“ für Bereiche, die medizinisch nicht notwendig seien. Zu der Vielzahl der Zuzahlungstatbestände gehören die Praxisgebühr, die Zuzahlungen bei Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel oder tagesbezogene Zuzahlungen bei Krankenhausbehandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen. Bei Eigenbeteiligungen handelt es sich um eine Beschränkung des Leistungsanspruchs gegenüber der Krankenkasse, beispielsweise bei Inanspruchnahme von Zahnersatz, Maßnahmen künstlicher Befruchtung oder Überschreiten von Festbeträgen. Steffen: „Die Systeme kranken derzeit daran, dass der Gesetzgeber ‚Zuzahlungen‘ nicht systematisch vorsieht, da er davon ausgeht, dass alle medizinisch notwendigen Leistungen gewährt werden.“ Konsequenter wäre ein System einer gesetzlichen Basisversicherung und darüber hinaus Zuzahlungen auf Leistungen, die vom Patienten gewünscht sind – „wenn er also etwas besseres als den Standard haben will“, so der Rechtsexperte.

Dr. Ulrich Knopp, stellvertretender Kaufmännischer Leiter der Schön Klinik in Hamburg-Einbeck, schilderte die Einbindung der Patienten in die Gesundheitsversorgung aus Sicht der Krankenhäuser. Der mündige und gut informierte Patient erwartet einen hotelähnlichen Service mit angegliederter medizinischer Behandlung. Gleichzeitig steigt der Anspruch an Qualität und Innovationscharakter der Behandlung. Knopp: „Die Forderung nach innovativer Medizin wächst. Innovationen stellen einen Wettbewerbsvorteil dar.“ Gute Chancen hätten dabei Innovationen, die zu verringertem Ressourceneinsatz durch Verweildauerverkürzung führen. Aus Sicht des Patienten schließt die derzeitige Vergütung der Krankenhausbehandlung grundsätzlich alle Leistungen ein. Der Patient erwarte keine weiteren Eigenbeiträge während der Behandlung in der Klinik. Doch der Blick über den stationären Behandlungsteil hinaus lohne sich. „Bei der Betrachtung der Behandlung über den stationären Bereich hinaus sind Eigenleistungen der Patienten denkbar“, so Knopp. Sein Fazit: „Es gibt durchaus Möglichkeiten, den Patienten einzubinden. Aktuell bietet der sektorenübergreifende Blick hier die besten Chancen.“

Ein Fallbeispiel aus der niedergelassenen Praxis präsentierte der Hautarzt Dr. Florian W. Velten aus Frankfurt. Da das Regelleistungsvolumen bei weitem nicht ausreiche und extrabudgetäre Leistungen bei Hautärzten nicht sehr rentabel sind, erarbeitete Velten ein „Konzept zum Aufbau einer wirtschaftlich arbeitenden, die kassenärztliche Versorgung aufrechterhaltenden dermatologischen Praxis“. Dazu gehören attraktive Standorte, die Zusammenarbeit mit einem Urologen und einer Kosmetikerin, die Einrichtung eines Praxis-Callcenters und ein erweitertes Leistungsspektrum mit elektiven chirurgischen Interventionen, dermatoskopischen Videodokumentationen, digitalen Haarwurzelanalysen, Laser-Therapien, Peeling und Mesotherapie. „Besonders wichtig ist die Kommunikation mit dem Patienten“, so Dr. Velten. Er verfügt über eine viersprachige Homepage (Deutsch, Englisch, Französisch und Russisch) inklusive Online-Terminvergabe und –Rezeptbestellung, Wartezimmer-TV sowie ansprechende Präsentationen von EBM- und Nicht-EBM-Leistungen.

Einen weiteren Praxisbericht gab die Augenärztin Dr. Gudrun Bischoff aus Hamburg. Medizintechnik sei gerade in der Augenheilkunde unentbehrlich. „Ein erfolgreiches ‚Geschäftsmodell‘ der Industrie setzt aber voraus, dass der Arzt eingebunden ist“, so Dr. Gudrun Bischoff. Beispiele für zusätzliche Leistungen einer Augenarztpraxis seien die Makuladegeneration-Vorsorge und moderne Injektionsbehandlung, die Glaukomvorsorge mit Sehnerven-Check oder Fundusfotografie zur Dokumentation. Bischoff: „Die Angebote werden bei richtiger Beratung gut angenommen.“ Zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit gehören ein informierter und geschulter Medizinprodukteberater, der die Produkte dem Arzt überzeugend anbietet, ein informierter und überzeugter Arzt und – in der Folge – ein informierter und überzeugter Patient, der die Leistungen bezahlt.

Arzt und Berater Dr. Jan Gatermann von Angermann & Partner stellte die Möglichkeiten von neuen Versorgungsformen über Selektivverträge für die Einführung von Innovationen vor. Erste Vorläufer waren Modellvorhaben in den 90er Jahren. Es folgten Integrierte Versorgungsverträge und Ärztenetze, um zu neuen Versorgungsstrukturen zu kommen. „Direktverträge ermöglichen es den Vertragsärzten, das Kollektivvertragssystem der Kassenärztlichen Vereinigungen zu umgehen“, so Gatermann. Die Entwicklung weise auf eine Verdrängung der klassischen Kollektivverträge durch innovative Vertragsformen hin. Es gebe keine Alternative zur integrierten Versorgung. Aber ohne die Unterstützung eines strategischen Investors würden diese Modelle keine Chance auf Wachstum haben. Zu den Erfolgsfaktoren gehören die Standardisierung der Behandlungsmethoden, die Professionalisierung des Managements und des Vertriebs sowie eine steigende Anzahl kooperierender Krankenkassen und eine regionale Ausweitung. Für die Krankenkassen seien Modelle attraktiv, die einen Zusatznutzen für die Versicherten bieten, um einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Krankenkassen zu haben. Gatermanns Fazit: Selektivverträge bieten gute Chancen für Innovationen. Für die Unternehmen der Medizintechnologie ergeben sich alleine aufgrund der demographischen Entwicklung hervorragende Aussichten für die Zukunft.

Anne Müller von Biotronik in Berlin stellte ein telekardiologisches System zur Fernüberwachung von Herzinsuffizienz-Patienten vor, die einen Schrittmacher tragen. Telekardiologie sorgt für eine sichere Überwachung der Patienten und verringert die Kosten der Kliniknachsorge. Die Unternehmen, die diese Systeme anbieten, suchen den Weg in die Regelversorgung statt auf eine Patientenzahlung zu setzen. Ziel ist es, die Abbildung der Servicegebühren zu etablieren. Derzeit kann das Gerät im ambulanten Bereich mit wenigen Ausnahmen nicht bei den Sachkosten abgerechnet werden. Obwohl es sich um schwerkranke, teilweise bettlägrige Patienten handelt, wird von den Patienten die telemedizinische Anwendung mit Zusatznutzen trotzdem nicht selber bezahlt.

Gil Lurie von SHL Telemedizin in Düsseldorf präsentierte eine telemedizinische Dienstleistung, deren Kosten der Patient dagegen selbst übernimmt. Es handelt sich dabei um ein mobiles EKG-Gerät mit integrierter SIM-Karte zur digitalen Übertragung. Das Angebot reduziert die Krankenhausaufenthalte und sorgt bei den Patienten für eine bessere Lebensqualität. Ein Anruf beim telemedizinischen Zentrum ist 24 Stunden am Tag möglich. Bei chronischen Patienten übernimmt die Krankenkasse die Kosten im Rahmen eines Integrierten Versorgungsvertrages. Bei anderen Patienten mit vereinzelten Herzbeschwerden gibt es ein Selbstzahlungsmodell von rund 80 Euro im Monat.

Moderiert wurde die BVMed-Konferenz von Renate Harrington, Medizinjournalistin, Norddeutscher Rundfunk, Hamburg.

Hinweis an die Medien: Druckfähiges Bildmaterial zur Veranstaltung kann unter www.bvmed.de (Bilder – Veranstaltungen) heruntergeladen werden.

Medienkontakt:
Manfred Beeres
Leiter Kommunikation/Pressesprecher
Tel: 030 246 255-20
E-Mail: beeres@bvmed.de 


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