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Erstattung von Medizinprodukten
Schmerztherapie mit Medizintechnologie - BVMed: Versorgung von Patienten mit schweren Schmerzen und Spastiken beim ambulanten Operieren wieder sichergestellt
13.06.2005 - 42/05
Mit dem Inkrafttreten des „Katalogs ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger Eingriffe gemäß § 115 b SGB V im Krankenhaus“ zum 1. April 2005 wurden die bisherigen Therapien der Implantation von Kathetern und vollimplantierbaren Pumpen zur (intrathekalen) Abgabe von Medikamenten nicht mehr berücksichtigt. Das Therapieverfahren wird in Deutschland seit rund 25 Jahren bei der Behandlung schwerer chronischer Schmerzen und Spastiken eingesetzt. Seit 1993 war dieses Behandlungsverfahren Bestandteil des entsprechenden Katalogs der Kliniken.
Dieses Behandlungsverfahren hat in den vergangenen Jahren für die durchführenden Kliniken einen besonderen Stellenwert erlangt. In einem Netzwerk mit kooperierenden Vertragsärzten, anderen Kliniken und Pflegeinrichtungen wurden komplexe, sektorübergreifende Leistungen erbracht. Mit dem vorübergehenden Ausschluss dieser ambulanten Behandlung wurde das Prinzip „ambulant vor stationär“ konterkariert.
Nach Interventionen der Betroffenen sowie der Patientenorganisationen, Berufsverbände und Fachgesellschaften lenkte nun die Selbstverwaltung ein. Rückwirkend zum 1. April 2005 kann die ambulante Versorgung der Patienten mit diesen schweren Krankheitsbildern durch alle notwendigen Versorgungsbereiche sichergestellt werden. Der BVMed begrüßt den konstruktiven und verantwortlichen Umgang der Partner der Selbstverwaltung bei dieser Lösung und unterstützt die Aktivitäten des konstruktiven Dialoges aller Beteiligten im Interesse der Patientenversorgung mit innovativen Medizintechnologien.
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