Erstattung von Medizinprodukten

Neuer BVMed-Informationsflyer zur Verwendung von Versorgungssets bei Harninkontinenz: „Einheitliche Kostenübernahme der Kassen ist notwendig“

06.07.2004 - 43/04

Berlin. Auf die noch immer fehlende einheitliche Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen bei der Verwendung von Versorgungssets zur Harnableitung im ambulanten Bereich hat der BVMed in einem neuen Informationsflyer zu Kathetersets hingewiesen. Einheitliche Regelungen zur Kostenübernahme von Versorgungssets würden für Klarheit sorgen und auch zu Kostensenkungen im Gesundheitswesen beitragen. Schließlich habe die Inkontinenzversorgung in Deutschland eine hohe sozioökonomische Bedeutung, so der BVMed in der Publikation „Verwendung von Versorgungssets“.


Harninkontinenz ist eine der häufigsten altersunabhängigen Begleiterkrankungen. Sie betrifft in Deutschland rund 11 Millionen Menschen, die ihren Harn- und/oder Stuhlabgang nicht mehr bewusst kontrollieren können. Ableitende Inkontinenzversorgung ist beispielsweise erforderlich bei Querschnittslähmung, Multipler Sklerose, Schädel-Hirn-Verletzungen, Wirbelsäulen- oder Hirntumoren, Schlaganfall oder Morbus Alzheimer. Die Betroffenen stehen nicht nur in der Gefahr der sozialen Isolation, sondern auch schwerwiegender Komplikationen wie Harnwegsinfektionen, Harnstauungen, Niereninsuffizienz und Dekubitus.

Den Risiken einer Harnwegsinfektion kann u. a. durch eine qualifizierte aseptische Anwendungstechnik begegnet werden. Vom Robert-Koch-Institut wird unter Verwendung von Versorgungssets ein aseptisches Katheterisieren sowie ein standardisierter Arbeitsablauf empfohlen. Versorgungssets enthalten, je nach Harnableitungsverfahren, die erforderlichen Materialien wie steriles Einschlagtuch, geschlitztes Lochtuch, Tupfer, Kompressen, Pinzetten und Urinauffangbehältnis. Die Sets sind mit oder ohne Katheter erhältlich.

„Gezielte therapeutische Maßnahmen zur Vermeidung lebensbedrohender Komplikationen am Harntrakt sind unverzichtbar. Dazu gehört die Anwendung z.  B. von Versorgungssets oder die Applikation eines Dauerkatheters. Die einschlägigen ärztlichen Behandlungsrichtlinien geben hier die Verwendung von Versorgungssets vor. Regelungen der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Kostenübernahme gibt es jedoch hierfür nicht“, kritisiert der BVMed.

Wesentliche Bedeutung kommt den Folgekosten durch Infektionen und Folgeerkrankungen zu, die durch unsachgemäße Anwendung und unzureichende Hygiene entstehen. Mit Hilfe von standardisierten Versorgungssets können solche Kosten vermieden oder wenigstens weitgehend gesenkt werden.

Die neue BVMed-Publikation kann – gemeinsam mit einer 17-seitigen Online-Informationsschrift zu Kathetersets - im Internet unter www.bvmed.de (Publikationen - Hilfsmittel) abgerufen oder beim BVMed, E-Mail an lieck@bvmed.de, bestellt werden.


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