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Erstattung von Medizinprodukten
Neuer BVMed-Infoflyer zur Erstattungsfähigkeit künstlicher Ernährung
23.11.2005 - 78/05
Welche neuen Verordnungsvoraussetzungen bei Trink- und Sondennahrung seit dem 1. Oktober 2005 gelten, stellt der Informationsflyer übersichtlich dar. Für die Versorgung mit Sondennahrung werden zusätzlich Applikationshilfen wie beispielsweise Überleitgeräte benötigt. In welchen Fällen der Einsatz von Ernährungspumpen medizinisch sinnvoll ist, welche Rechtsgrundlagen für die Verordnungsfähigkeit der Hilfs- und Verbandmittel gelten und welche Zuzahlungen der Versicherte zu leisten hat, beschreibt der Informationsflyer ebenfalls. Er ist damit eine nützliche Hilfe insbesondere für die verordnenden Ärzte und die Kostenträger.
Hintergrund ist, dass zum 1. Oktober 2005 die Neufassung des Kapitel E Ziffer 15.1 – 15.4. der Arzneimittel-Richtlinie in Kraft getreten ist. Dort werden die Verordnungsvoraussetzungen für die Trink- und Sondennahrung geregelt. Demnach kann Trink- und Sondennahrung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung verordnet werden, wenn eine Modifizierung der normalen Ernährung und/oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen. Enterale Ernährung und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation schließen einander nicht aus, sondern sind erforderlichenfalls miteinander zu kombinieren.
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