Erstattung von Medizinprodukten

BVMed zur BMBF-Studie zu Innovationshürden in der Medizintechnik: „Medizintechnischen Fortschritt noch besser fördern“

24.10.2008 - 83/08

Berlin. Als ein „wertvolles Instrument zur Verbesserung der Innovationsfreudigkeit des deutschen Gesundheitssystems“ hat der BVMed die neue „Studie zur Identifizierung von Innovationshürden in der Medizintechnik“ im Auftrag des Bundesforschungsministeriums (BMBF) bezeichnet. Die Studie war gestern im Rahmen des „Innovationsforums Medizintechnik“ der Industrieverbände BVMed, SPECTARIS und ZVEI gemeinsam mit dem BMBF vorgestellt worden.  Der BVMed sieht sich durch die Studie in seiner Einschätzung bestätigt, dass Deutschland bei der Entwicklung von neuen Ideen in der Medizintechnologie bis zur Marktreife sehr gute Bedingungen hat, bei der Überführung des medizintechnischen Fortschritts in die Erstattungssysteme jedoch noch besser werden kann, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.


Mit der Studie wurde erstmals eine umfassende und systematische Analyse von Innovationshürden beim Transfer medizintechnischer Innovationen in den deutschen Markt und in die Gesundheitsversorgung vorgelegt. Demnach gibt es keine gravierenden Hürden für innovative Medizintechnik in Deutschland, die nicht im bestehenden System überwunden werden könnten. Das Innovationsklima wird auch im internationalen Vergleich überwiegend als zufriedenstellend bis gut beurteilt. Die Studie ermittelt jedoch zwei Phasen in der Entwicklung eines Medizinproduktes, die sich aus Sicht der befragten Experten als besonders schwierig oder aufwändig erweisen. „Dies betrifft zum einen die klinische Forschung und Validierung einer innovativen Medizintechnologie und zum anderen die Überführung in die Kostenerstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung und damit in die breite Gesundheitsversorgung“, so die BMBF-Studie.

Die Unternehmen der Medizintechnologie beurteilen den Weg neuer Produkte und Verfahren in die Erstattung als zunehmend überreguliert und vergleichsweise lang, „mit hohem Aufwand verbunden und nicht nutzerfreundlich bzw. nicht ausreichend transparent“. Es wird zudem bemängelt, dass die für den Nachweis des medizinischen Nutzens geforderten Kriterien nicht ohne weiteres auch auf Studien mit Medizinprodukten anwendbar seien. Zudem sind für die zukünftig mögliche, weitergehende Kosten-/Nutzenbewertung eines Medizinprodukts derzeit noch keine eindeutigen Vorgaben oder Kriterien vorhanden. Für Anbieter von Medizinprodukten resultieren daraus Planungsunsicherheiten und höhere Kosten, die den Zugang von medizintechnischen Innovationen zum geregelten Markt erschweren.

Der BVMed sagte dem Bundesforschungsministerium bei der Umsetzung der in der Studie beschriebenen Handlungsoptionen seine volle Unterstützung zu. Dabei geht es beispielsweise um die Steigerung der Qualität in der medizintechnisch-klinischen Forschung, neue Ansätze zur Finanzierung und Förderung klinischer Studien, eindeutige und längerfristig gültige Kriterien für die Kosten-/Nutzenbewertung innovativer Medizinprodukte, die stärkere Einbeziehung der Medizinproduktanbieter in den Prozess der Aufnahme eines innovativen Medizinprodukts in die GKV-Erstattung sowie die Einführung von Prozessfristen für bestimmte Schritte im Bewertungsverfahren zur Aufnahme eines Medizinprodukts in die GKV-Erstattung.


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