Erstattung von Medizinprodukten

Workshop zu MedTech-Innovationen: BVMed unterstützt schrittweise Innovationseinführung

23.01.2009 - 06/09

Berlin. Die schrittweise Einführung von Innovationen der Medizintechnologie mit  einer Erstattung und Evaluation an ausgewählten Zentren kann aus Sicht des BVMed ein sinnvoller Weg sein, um frühzeitiger zu einer Aufnahme von innovativen Medizinprodukten in den GKV-Leistungskatalog zu kommen. „Ein solches Verfahren muss aber zeitlich befristet sein und in kurzer Zeit möglichst sachgerechte Erkenntnisse liefern, um das Kosten-Nutzen-Verhältnis von MedTech-Innovationen nachzuweisen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.


Einen entsprechenden Vorschlag stellte Hardy Müller von der Techniker Krankenkasse (TK) auf dem Workshop „Innovationen in der Medizintechnik: Von der Entwicklung zum Patienten“ der TU Berlin und des „European Health Technology Institute for Socio-Economic Research“ (EHTI) unter Beteiligung des BVMed am 22. Januar 2009 in Berlin vor. Müller schlug eine „Experimentier- und Evaluations-Klausel“ (EEK) in der GKV vor, um zu einer schrittweisen Einführung von Innovationen zu kommen. Ziel des Verfahrens soll die Erstattung der Innovation und eine begleitende Evaluation sein. Die finanziellen Mittel dazu müssten außerhalb des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt werden. Bei einem positiven Kosten-Nutzen-Verhältnis müsse die neue Leistung in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen werden.

„Die Industrie ist offen für eine solche Diskussion. Die Evidenzstufen müssen sich dann aber an den Besonderheiten der Medizintechnologien orientieren“, so der BVMed.

Zur schnelleren Einführung von Innovationen ins System der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich der BVMed in jüngster Zeit für die Einführung eines Innovationspools stark gemacht. Um die Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog zu beschleunigen, sollten in einen so genannten „Innovationspool“ zunächst Mittel der Gesetzlichen Krankenversicherung fließen, die zielgerichtet für medizintechnische Innovationen eingesetzt werden. Hierfür soll ein bestimmter Betrag jährlich gesondert festgelegt werden. Darüber hinaus sollte überlegt werden, ob auch Mittel der Forschungs- und Wirtschaftsförderung über den Innovationspool zielgerichteter für medizintechnische Innovationen eingesetzt werden können.

Auf dem TU-Workshop schlug der BVMed zudem ein steuerbegünstigtes InnovationsSparen (SIS) vor: „Es besteht ein großer Bedarf an zusätzlichen Leistungen, die über den GKV-Leistungskatalog hinausgehen. In diesem Zusammenhang regen wir an, Sparen im Gesundheitsbereich, ähnlich wie bei der Riester-Rente, steuerlich zu fördern. Damit würde ein wichtiger Impuls insbesondere für jüngere Menschen geschaffen, rechtzeitig vorzusorgen. Bestimmte innovative, wünschenswerte und im Komfort über den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung hinaus gehende Leistungen würden damit gefördert, was den so genannten zweiten Gesundheitsmarkt unterstützen könnte. Die Patienten bekommen mehr Wahlfreiheit sich eine höherwertige Versorgung zu wählen und leisten zu können.“

Das Symposium von TU Berlin und EHTI beleuchtete, welche Folgen die Regulierungsinstrumente für Einsatz und Vergütung auf die Verfügbarkeit hochwertiger medizintechnischer Technologien für den Patienten haben und welche Perspektiven es für die zukünftige Entwicklung gibt. Die Veranstaltung förderte den Dialog zwischen der Wissenschaft, den Entscheidungsträgern und den Herstellern.

Das MedTech-Forschungsinstitut EHTI bringt Forschungsinstitute, politische Entscheidungsträger, die MedTech-Industrie und Verbände wie EUCOMED zusammen. Ziel ist es, Daten und Argumente für politische Entscheidungsprozesse aufzubereiten. Dabei kooperiert das EHTI mit nationalen Instituten wie dem Fachgebiet Management im Gesundheitswesen der TU Berlin, das von Professor Dr. Reinhard Busse geleitet wird. Mehr unter: www.together4healthinnovation.eu.


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