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BVMed-Konferenz zur ambulanten Versorgung mit Medizintechnologien: „Industrie als wichtigen Partner stärker einbeziehen“
Eine einführende Analyse der Weiterentwicklung des ambulanten Vergütungssystems nahm Sabine Radtke vom Bundesgesundheitsministerium vor. Bislang gebe es noch keine Einigung zwischen den Koalitionsfraktionen über die Eckpunkte zur ärztlichen Vergütung. Unklar sei auch der Zeitplan für das entsprechende Gesetzgebungsverfahren und ob es ein Teil der „großen Gesundheitsreform“ werden solle. Die Koalitionsvereinbarung sehe eine Fortentwicklung und Vereinfachung des ärztlichen Vergütungssystems vor. Ziel sei ein Vergütungssystem, „das Transparenz schafft und in dem die heutige Systematik verstärkt durch Pauschalvergütungen kombiniert mit Einzelvergütungsmöglichkeiten für spezielle Leistungen ersetzt wird.“ Die Vergütungsreform des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) stehe noch immer „nur auf dem Papier“. Der Beginn der Erprobungsphase verzögere sich weiter und sei frühestens im Laufe des Jahres 2007 möglich.
Dr. Bernhard Rochell von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) plädierte für die Umstellung der Gebührenordnung auf Eurobeträge und für bundesweit einheitliche Vergütungsbedingungen. Der systematisierte Punktwertverfall der letzten Jahre sei nicht mehr hinnehmbar und führe zu einer schleichenden Rationierung. Dass das Fass übergelaufen sei, zeigten die aktuellen Ärzteproteste. Bedeutend für die Zukunft des ambulanten Bereichs sei, dass sich die Leistungserbringung im Krankenhaus durch die DRG-Einführung verändere. Die Verringerung der Liegezeiten führe zu einer Verlagerung der Leistungen in den ambulanten Bereich. „Wir vermissen eine Regelung, die diese Verlagerung bereits jetzt abbildet“, so Dr. Rochell. Die erste systematische EBM-Revision werde noch im Jahr 2006 erfolgen. In Zukunft werde es im EBM mehr Ansätze zur Pauschalvergütung und eine verstärkte Kompatibilität in Richtung Klinik-DRGs geben.
Horst Bölle von der Deutschen Angestellten Krankenkasse sprach über die Zukunft der ambulanten Leistungserbringung mit Medizintechnologien aus Sicht der Krankenkassen. Sein Plädoyer: „Wir müssen die Sektorengrenzen und die Versorgungsbrüche überwinden, um die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern.“ Seine Krankenkasse sei dabei für den Einsatz fortschrittlicher Technologien, man wolle „nicht in billig machen“. Seiner Einschätzung nach bleiben Kollektivverträge die Basis der Versorgung, sie werden aber um neue Versorgungsformen mit einer Vielzahl von Einzelverträgen ergänzt. Außerdem nehme die Bedeutung von Qualitätssicherung bzw. Qualitätsmanagement erheblich zu.
Die Abbildung des medizinischen Sachbedarfs in der ambulanten Versorgung stellte Matthias Sokoll von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung dar. In den bisherigen drei Säulen – Praxisbedarf, Sprechstundenbedarf sowie Sachkosten im engeren Sinn – gebe es sehr heterogene Vergütungsregelungen. Ziel eines neuen Systems der Sachkostenvergütung sei die Vereinheitlichung von Kostenpauschalen in der vertragsärztlichen Vergütung, wobei das Mittel der Einzelverordnung weiter erhalten bleiben soll. Bei den Verhandlungen über das Kapitel 40 (Sachkostenpauschalen) des neuen EBM habe es aber keinen Durchbruch gegeben. So seien die Verhandlungen bereits bei der Erarbeitung eines Grundsatzpapiers zur Weiterentwicklung der Sachkostenpauschalen zwischen KBV und Krankenkassen Ende 2005 gescheitert. Die Verhandlungen wurden seitdem nicht mehr aufgenommen. Nahziel sei nun die Neuregelung in einzelnen Bereichen, zum Beispiel für Verbandmittel. Fernziel bleibe die Herauslösung des Praxisbedarfs aus den EBM-Ziffern und dessen extrabudgetäre Vergütung.
Die strikte Trennung zwischen ambulantem und stationärem Bereich bezeichnete Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg, Präsident des Bundesverbandes ambulantes Operieren, als „nicht effektiv“. Hier müsse endlich das Feindbilddenken überwunden werden. Lösungsmöglichkeiten sehe er in der Übernahme des ambulanten Spektrums in der Klinik durch freiberufliche Subunternehmer, in der Einbeziehung der Niedergelassenen in die Strukturen des Krankenhauses (Belegarztsystem) oder in der Einbeziehung der Kliniker in die Praxen der Niedergelassenen. Die bestehenden Regelungen zum ambulanten Operieren seien für den niedergelassenen Arzt völlig unzureichend. „Je größer der Eingriff, desto höher der Verlust bei sinkendem Punktwert“, so sein Fazit. Gerade diese hochwertigen Eingriffe aber sollten gefördert werden, um die wesentlich höheren Kosten bei stationärer Behandlung zu vermeiden. Die Folge der unzureichenden Erstattung sei der Rückgang des ambulanten Operierens von Vertragsärzten.
Frank Volkmer von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ging auf die Finanzierung von Sachmitteln in der ambulanten Versorgung durch das Krankenhaus ein. Dabei geht es beispielsweise um die vertragsärztliche Versorgung von ermächtigten Krankenhausärzten, um Krankenhaus-Institutsambulanzen, Medizinische Versorgungszentren oder hochspezialisierte Leistungen. Es gebe höchst heterogene Regelungen zur Sachkostenvergütung. Die Pauschalen für Sachmittel seien für die Kliniken beim ambulanten Operieren (AOP) nicht ausreichend. „Wir wollen hier eine analoge Regelung zum niedergelassenen Bereich zur Abrechnung des Sachkostenbereichs“, so Volkmer. Die DKG habe deshalb den AOP-Vertrag zum 30. Juni 2006 gekündigt. Man benötige nun eine Anschlusslösung, „die vermutlich erst wieder über ein Schiedsverfahren zustande kommt“. Verhandlungsziel der DKG sei die Umsetzung des gesetzlichen Grundsatzes der einheitlichen Vergütung.
Dr. Lothar Krimmel, Geschäftsführer des Bioscientia Instituts für Medizinische Diagnostik ging auf den Wachstumsmarkt der ärztliche Leistungen außerhalb des GKV-Systems ein. Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) spielen z. B. eine Rolle in den Bereichen Vorsorge, Innovationen, Alternativ- und Umweltmedizin oder Lifestyle- und Wellnessmedizin. Der IGeL-Umsatz liege derzeit bereits bei einer Milliarde Euro und entspreche dem Trend einer zunehmenden Differenzierung der medizinischen Versorgungsklassen. Der IGeL-Markt sei aus vielen Gründen zukunftssicher und werde weiter expandieren: „Die dauerhaft angespannte Finanzlage der GKV wird die GKV-Leistungen begrenzt halten und das IGeL-Segment stärken. Die Nachfrage nach Angeboten zur Optimierung der persönlichen Gesundheit wird weiter zunehmen. Innovation und medizinischer Fortschritt werden auch in Zukunft neue Angebote außerhalb der GKV-Medizin hervorbringen“, so Dr. Krimmel.
Hinweis an die Medien: Digitale Bilder zur Veranstaltung können hier abgerufen werden. 300-dpi-Bilder können bei der BVMed-Pressestelle (Mail an beeres@bvmed.de) angefordert werden.
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