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Erstattung von Medizinprodukten
BVMed-Infokarten zur Erstattung von Hilfsmitteln neu aufgelegt
19.02.2004 - 14/04
Bei den jetzt neu aufgelegten BVMed-Informationskarten handelt es sich um die Themen:
:: Erstattung von Hilfsmitteln
:: Erstattung von Stomaprodukten
:: Erstattung von Inkontinenzprodukten
:: Erstattung von Tracheostomie- und Laryngektomieprodukten
Hilfsmittel sind „sächliche medizinische Leistungen“. Zu ihnen gehören Körperersatzstücke und orthopädische Hilfsmittel, Hörhilfen, Inkontinenz- oder Stomaartikel sowie technische Produkte wie Applikationshilfen und Inhalationsgeräte.
Versicherte haben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V) Anspruch auf Hilfsmittel, wenn diese dazu dienen, den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Für Hilfsmittel gibt es dabei keine Budgetierung und keine Richtgrößen.
In seinen Informationskarten informiert der BVMed über die Verordnungsfähigkeit, über die neuen Zuzahlungsregelungen sowie über die Beschränkung der Zuzahlungspflicht. Wichtig für den niedergelassenen Arzt sei die Information, dass Hilfsmittel nach wie vor zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden können. Richtgrößen, die für Wirtschaftlichkeitsprüfungen heranzuziehen sind, werden nicht für Hilfsmittel festgelegt. Eine namentliche Verordnung eines Hilfsmittels ist im Einzelfall möglich. Außerdem besteht bei Hilfsmitteln keine Gefahr von Ausgleichszahlungen an die Kassenärztlichen Vereinigungen.
Hilfsmittel dürfen dabei nicht mit Heilmitteln verwechselt werden, erklärt der BVMed. Heilmittel (besser Heilleistungen) sind persönlich erbrachte medizinische Dienstleistungen, insbesondere Leistungen der Physiotherapie, der Sprachtherapie und der Beschäftigungstherapie.
Die BVMed-Informationskarten können im Internet unter www.bvmed.de (Publikationen – Infokarten) abgerufen oder beim BVMed bestellt werden (Mail an info@bvmed.de). Sie sind in kleineren Stückzahlen kostenlos.
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