CE-Kennzeichnung

Medizinprodukterecht: BVMed setzt sich gegenüber Gesundheitspolitikern für den Schutz der CE-Kennzeichnung ein

08.05.2000 - 26/00

Wiesbaden. In einem Schreiben an alle Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestages hat sich der BVMed für den Schutz der CE-Kennzeichnung auf Medizinprodukten und gegen irreführende Sonderzeichen ausgesprochen. Irreführende Sonderzeichen würden "dem Verbraucher eine höhere Sicherheit vortäuschen als sie bereits durch eine rechtmäßig auf Medizinprodukte angebrachte CE-Kennzeichnung zum Ausdruck kommt". Diese Auffassung werde auch vom Bundesministerium für Gesundheit und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geteilt, so der BVMed an die Parlamentarier.


Hintergrund des Schreibens sind Aktivitäten von privaten Zertifizierstellen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Änderung des Medizinproduktegesetzes. Die Abgeordneten wurden dabei gebeten, im Bereich der Herstellung von "Medizinprodukten" der Anbringung von freiwilligen Sonderzeichen neben der CE-Kennzeichnung generell zuzustimmen. Dabei sei nach BVMed-Informationen erklärt worden, es stehe der Erhalt deutscher Arbeitsplätze auf dem Spiel.

In seinem Schreiben an die Abgeordneten stellte der BVMed klar, dass bei den deutschen Zertifizierstellen durch die nach dem Medizinproduktegesetz neu zugewiesenen Aufgaben ein neues, breites Betätigungsfeld hinzu gekommen sei. "Dadurch sind in den letzten fünf Jahren bei den deutschen Zertifizierstellen für Medizinprodukte einschließlich ihrer Subunternehmer, den Prüflabors und den medizinischen Sachverständigen viele neue Arbeitsplätze entstanden". Deshalb könne das Arbeitsplatzargument bei der Diskussion um die irreführenden Sonderzeichen nicht ausschlaggebend sein.

Der BVMed hatte das vom Bundesgesundheitsministerium geplante Verbot von "irreführenden Sonderzeichen neben der CE-Kennzeichnung" als Stärkung der Wertig-keit des CE-Zeichens und notwendige Klarstellung begrüßt. Die CE-Kennzeichnung nach den Grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie stehe für umfassende Sicherheit, Leistungsfähigkeit und somit auch für die Qualität des Produktes. "Private" Sonderzeichen, die über diese Grundlegenden Anforderungen nicht hinausgehen, seien überflüssig, so der BVMed in seiner Argumentation.


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