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CE-Kennzeichnung
BVMed zu irreführenden Medienberichten: „CE-Kennzeichnung auf Medizinprodukten hat hohe Wertigkeit“
10.11.2009 - 102/09
Für jedes Medizinprodukt werde im Rahmen der CE-Kennzeichnung eine gesonderte Risikoanalyse und eine klinische Bewertung durchgeführt, in der die Leistungsfähigkeit dokumentiert wird.
Immer wieder werde in Medien von „laschen Zulassungsvorschriften“ berichtet. Dazu stellt der BVMed klar: „Das Medizinproduktegesetz (MPG) fordert vom Hersteller einen schriftlich dokumentierten validen Nachweis der Sicherheit und der medizinisch-technischen Leistungsfähigkeit seiner Produkte, der durch externe Auditier- und Zertifizierstellen und durch Behörden geprüft und überwacht wird.“ Bei Produkten mit erhöhtem Risiko muss zudem eine klinische Prüfung vorgenommen werden. Die klinische Prüfung von Medizinprodukten ist der klinischen Prüfung von Arzneimitteln nachgebildet und unterliegt gleichen strengen Voraussetzungen, so auch einem Genehmigungsverfahren durch eine Ethikkommission und einer Anzeigepflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Ausführliche Informationen zum Thema gibt es im Internet unter: www.bvmed.de/themen/CE-Kennzeichnung.
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„Gesundheit gestalten“ zum Wohle des Patienten. Das ist das Leitbild der Unternehmen der Medizintechnologie. Sie leisten mehr an Forschungs- und Entwicklungsarbeit, als so mancher Patient ahnt. Die Branche steht im kontinuierlichen Dialog mit Politikern, Kassen und Ärzten. Der Film zeigt in zahlreichen Beispielen, wie medizintechnische Innovationen das Gesundheitssystem langfristig entlasten und wie sie den Patienten auch künftig ohne Verzögerung zur Verfügung gestellt werden können.
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