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Krankenhaus
Anhörung zum Infektionsschutzgesetz am 9. Mai 2011: BVMed schlägt Ausweitung der Regelungen auf Pflegeeinrichtungen und Altenheime vor
04.05.2011 - 39/11
Der BVMed spricht sich in seiner Stellungnahme auch für eine zügige und bundesweit einheitliche Umsetzung von Hygiene-Vorschriften mit verbindlichen Umsetzungsfristen für die Bundesländer aus. Die Hygienevorschriften der Bundesländer sollten Regelungen zur Optimierung der Hygiene in den Pflegeeinrichtungen enthalten. Außerdem ist den Unternehmen der Medizintechnologie wichtig, dass die ambulante „Sanierung“ von MRSA-Patienten nicht nur im niedergelassenen ärztlichen Bereich, sondern vor allen Dingen in der anschließenden Pflege sichergestellt wird: durch eine entsprechende Vergütung der pflegerischen Leistung und der dafür benötigten Medizinprodukte.
Wichtig ist dem BVMed, dass die maßgeblichen Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) jährlich auf ihre Aktualität überprüft werden und darüber hinaus jedes Mal dann, wenn neue Erkenntnisse das Potenzial haben, den Schutz der Patienten zu verbessern. Auch die Möglichkeit von Sanktionen bei Nichtbeachtung der RKI-Empfehlungen sollte vorgesehen werden.
Die vorgesehene Einführung einer Screening-Pflicht bei Risikogruppen hält der BVMed für wichtig, sie sollte jedoch auf ausgewählte multiresistente Erreger (MRE) mit klinischer Relevanz ausgedehnt werden.
Beim Thema Ausbildung plädiert der BVMed für eine bedarfsgerechte Aus- und Weiterbildung von Ärzten zum Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin. Bereits in der Grundausbildung der Studenten sollte das Thema „Hygiene“ stärker verankert werden. Außerdem sollten zur Optimierung der studentischen Ausbildung sowie zur Verbesserung der Forschung und Weiterentwicklung der Hygiene an den medizinischen Fakultäten der Universitäten mehr Lehrstühle für Hygiene eingerichtet werden.
Mehr Informationen des BVMed zum Thema Infektionsschutz gibt es im Internet unter www.krankenhausinfektionen.info.
Medienkontakt:
Manfred Beeres
Leiter Kommunikation/Pressesprecher
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E-Mail: beeres(at)bvmed.de
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