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Krankenhaus
Sponsoring im Gesundheitswesen: BVMed-Veranstaltung am 6. Juni will Interpretationen, Fakten und Lösungsansätze bieten
05.05.2000 - 25/00
Die Veranstaltung will unter anderem die Frage beantworten, inwieweit die Beauftragung und Unterstützung von klinischen Einrichtungen oder Ärzten durch die Industrie künftig noch möglich ist, ohne sich dem Risiko strafrechtlicher Verfolgung auszusetzen. Hintergrund der Veranstaltung sind das Ende 1997 in Kraft getretene Antikorruptionsgesetz sowie die im Rahmen des Herzklappenkomplexes eingeleiteten staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren und vorliegenden Urteile. Sie führten zu einer erheblich gewachsenen Unsicherheit über die Zulässigkeit verschiedenster Kooperationsformen zwischen Krankenhäusern, Ärzten und Industrie.
BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt: "Konsens besteht darin, dass die Kooperation zwischen Krankenhäusern, Ärzten und der Industrie notwendig und politisch gewünscht ist. Gleichzeitig ist die Kooperation jedoch bei einer zu weitgehenden Auslegung der einschlägigen Gesetzesparagraphen stark risikobehaftet. Alle im Gesundheitsmarkt Beteiligten brauchen Klarheit, unter welchen Bedingungen eine korruptionsfreie Kooperation durchführbar ist."
Moderator der Veranstaltung wird Prof. Dr. jur. Klaus Lüderssen, Universität Frankfurt, sein. Neben den Rechtsanwälten Dr. Thilo Räpple, Dr. Peter Dieners und Dr. med. Dr. jur. Alexander P. F. Ehlers referieren Oberstaatsanwalt Dr. Hans Helmut Günter (Staatsanwaltschaft Aachen) sowie aus Sicht der Industrie Otmar Wawrik (AESCULAP) und BVMed Geschäftsführer Joachim M. Schmitt. Die Veranstaltung richtet sich an alle Verantwortung tragenden leitenden Ärzte und Mitarbeiter aus Kliniken, Verwaltungsleiter und -direktoren, Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Richter sowie an die Medizinprodukteindustrie.
An der Veranstaltung Interessierte erhalten nähere Informationen sowie einen Anmeldebogen beim BVMed, Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin, E-Mail: info@bvmed.de.
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