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Krankenhaus
BVMed-Veranstaltung zu „Sponsoring im Gesundheitswesen“: Krankenhäuser und Industrie brauchen Klarheit, bis zu welchem Punkt die Zusammenarbeit noch zulässig ist / Forschungsstandort Deutschland gefährdet
07.06.2000 - 7. Juni 2000 - 32/00
Die aktuelle Unsicherheit, ob und wie entgeltliche und unentgeltliche Zuwendungen im Gesundheitsmarkt möglich sind, müsse in diesem speziellen Markt in einem eigenen Gesetz geregelt werden, so Rechtsanwalt Dr. Thilo Räpple. „Ärzte und Industrie brauchen klare, eindeutige Verfahrensregeln. Der Gesundheitsmarkt braucht jetzt Klarheit“, sagte BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt. Rechtsanwalt Dr. Peter Dieners forderte einheitliche Interpretationen der Rechtsvorschriften, um Verwirrungen für die Beteiligten zu beseitigen.
Über diese das „Tagesgeschäft“ betreffenden Aspekte hinaus stand vor allem die Frage des Forschungsstandorts Deutschland im Mittelpunkt. Prof. Dr. Klaus Lüderssen von der Universität Frankfurt wies darauf hin, dass das Gesundheitswesen insgesamt auf die Zuwendungen aus der Industrie angewiesen sei. Forschung und medizinischer Fortschritt werde aber durch die strafrechtliche Entwicklung gefährdet. Der Aachener Oberstaatsanwalt Dr. Hans Helmut Günter zitierte Berichte von Universitätskliniken, nach denen 30 bis 40 % des Forschungsetats einer Universität aus Drittmittel der Industrie bestehen. Medizinische Forschung würde zusammenbrechen, wenn die Drittmitteln nicht mehr eingeworben werden könnten. Das Medizinproduktegesetz regele sogar ausdrücklich eine Zusammenarbeit der Industrie mit der Klinik im Rahmen der klinischen Prüfung inklusive einer angemessenen Honorierung. Das Problem sei für die Staatsanwälte die Abgrenzung der Honorierung von Forschungstätigkeiten zur Vorteilsannahme im Einzelfall. Hier müsse man zur Kenntnis nehmen, dass der Gesetzgeber 1997 mit dem Antikorruptionsgesetz bestimmte Verschärfungen vorgenommen habe.
Als Moderator der Veranstaltung wies Prof. Dr. Klaus Lüderssen wiederholt auf dieses schwierige Verhältnis zwischen Staat und Markt hin. „Es ist vernünftig, wenn der Markt Dinge regelt, die der Staat nicht leisten kann. Auf das Gesundheitswesen übertragen bedeutet dies, dass der Staat dann auch die Zuwendungen der Industrie für Forschung und Weiterbildung akzeptieren muss.“ Niemand könne wollen, dass diese Zuwendungen unterbleiben, da sich sonst das deutsche Gesundheitswesen insgesamt verschlechtere.
BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt bezeichnete es als Ziel des Verbandes, Bewusstsein für die neue Rechtssituation bei allen Beteiligten zu schaffen und leicht verständliche Verfahrensregeln für den Umgang mit Zuwendungen an medizinische Einrichtungen zu erstellen. Als eine gute Grundlage, um Korruptionsverdacht bzw. Ermittlungsverfahren zu vermeiden, sei der „Kodex Medizinprodukte“ weiterhin eine praktikable Handlungshilfe. Der Kodex zum Sponsoring beruhe im Wesentlichen auf drei Prinzipien:
1. Trennungsprinzip: Entgeltliche und unentgeltliche Leistungen jeglicher Art dürfen nicht im Zusammenhang mit Umsatzgeschäften stehen.
2. Transparenzprinzip: Dienstherren bzw. Verwaltungen sind vollständig zu involvieren.
3. Dokumentationsprinzip: Schriftliche Fixierung der Vertragsbeziehungen / Ergebnisse.
Die neuen Regelungen des Antikorruptionsgesetzes von 1997, beispielsweise die Ergänzung um den sogenannten Drittvorteil, seien im Kodex bereits berücksichtigt, so Schmitt. Dennoch hätten jüngste Urteile erneut für eine große Verunsicherung u. a. bei der passiven Teilnahme an Kongressreisen gesorgt. Als kurzfristige Maßnahme, um mehr Klarheit zu erzielen, seien seit kurzem die Medizinprodukte- und Pharmaverbände, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Bundesärztekammer (BÄK) und der Hochschulverband dabei, sich auf einen gemeinsamen Standpunkt zu einheitlichen Handlungsempfehlungen für Standardfälle zu einigen. Die Veröffentlichung sei für Herbst 2000 geplant.
Die Rechtsanwälte Dr. Peter Dieners, Dr. Dr. Alexander Ehlers und Dr. Thilo Räpple gaben in ihren Referaten konkrete Empfehlungen für das Tagesgeschäft der Industrie und der Ärzte. Probleme sieht Dr. Räpple dabei bereits dann, wenn Ärzte von der Industrie zu einer Kongressreise eingeladen werden. Dr. Ehlers wies darauf hin, dass die Unternehmen Leitlinien benötigen, wie sich die Mitarbeiter zu verhalten haben, sowie Krisenpläne, wenn die Staatsanwaltschaft vor der Tür steht. Dr. Dieners leitete aus zahlreichen Beispielen zur jüngsten Rechtsprechung Maßnahmen ab, um Ermittlungsverfahren zu vermeiden. Dabei gehe es, wie im Kodex skizziert, um die Unabhängigkeit von Umsatzgeschäften (Trennungsprinzip), um die Einbindung der Verwaltung bzw. Dienstvorgesetzten (Transparenzprinzip plus Genehmigungsprinzip) sowie um die Dokumentation der Leistungsbeziehungen (Dokumentationsprinzip). Außerdem sollte auf die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung bei Verträgen geachtet werden.
Otmar Wawrik, Leiter Vertrieb und Marketing der AESCULAP AG & CO. KG, erläuterte aus Sicht der Industrie bereits eingeleitete Maßnahmen als Folge der zunehmenden Verunsicherung. Es gebe unternehmensinterne, ständig aktualisierte Richtlinien als Arbeitsanweisung, intensive Schulungen der Vertriebsmitarbeiter sowie eine ständige Information der Außendienstmitarbeiter. Die Einhaltung der detaillierten Regelungen sei der beste Schutz für das Unternehmen und den Kunden. Dennoch gebe es aufgrund neuerer Rechtsprechungen immer wieder Graubereiche und neue Verunsicherungen.
Dr. Hans Helmut Günter, Oberstaatsanwalt aus Aachen, wies darauf hin, dass das Antikorruptionsgesetz die Anforderungen an die "Unrechtsvereinbarung" gelockert und das Strafmaß verschärft habe. Drittvorteile seien nun ausdrücklich einbezogen worden. Er begrüßte die Bemühungen der Industrie, im Rahmen von Kodizes Handlungsempfehlungen auszusprechen. Diese Verhaltensregeln müssten aber einen größeren Bekanntheitsgrad als bisher erlangen.
Fazit von BVMed-Geschäftsführer Schmitt: Eine kurzfristige Anpassung des Antikorruptionsgesetzes an die notwendigen gesundheits- und forschungspolitischen Erfordernisse sei unrealistisch. Missbrauch, wie z. B. die Mitnahme des Ehepartners zu Kongressreisen oder die Kostenübernahme bei zusätzlichen Zwischenstopps, wurde von allen Teilnehmern abgelehnt. Fortbildungsveranstaltungen seien aber für die Ärzte unverzichtbar, um die Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung auch in Zukunft gewährleisten zu können. Der Gesetzgeber müsse dem durch zusätzliche geeignete Rechtssetzungsmaßnahmen Rechnung tragen. Der Dialog insbesondere mit den Staatsanwaltschaften müsse verstärkt werden. Die mit dem geplanten gemeinsamen Standpunkt vorgesehenen Handlungsempfehlungen seien eine wichtige Zwischenlösung, bis klarere gesetzliche Rahmenbedingungen vorliegen.
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