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DRG-System
Stellungnahme des BVMed zum DRG-Gesetz: Flexible Lösungen für innovative Medizintechnologien
16.07.2001 - 39/2001
Grundsätzlich begrüßt der BVMed in seiner Stellungnahme die Einführung des DRG-Vergütungssystems als einen "Schritt in die richtige Richtung". Der geplante Anpassungsprozess mit dem Ziel der einheitlichen Preisbildung und der damit verbundenen Transparenz für alle Beteiligten könne dazu beitragen, vor allem die Qualität und Leistungsfähigkeit der Krankenhausversorgung zu sichern und auszubauen.
Die Transparenz durch das DRG-System wird dazu führen, erstmalig im Krankenhausbereich den notwendigen Einblick in die vorhandenen Kostenstrukturen zu erreichen. Das ist ein revolutionäres Angebot und ein effektives Instrumentarium, um die in der Gesundheitspolitik immer wieder zitierten Ineffizienzen tatsächlich sichtbar zu machen. Zieht man hieraus die notwendigen und richtigen Konsequenzen, so werden diese kurzfristig sicherlich bei Vielen "schmerzliche Eingriffe" bedeuten. Volkswirtschaftlich verheißen sie nur Gutes, nämlich Qualitäts- und Effizienzsteigerungen insbesondere zum Wohl der Patienten, so BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt.
Die Selbstverwaltung, vor allem die Krankenhäuser, ist gut beraten, mehr Tatendrang bei der Einführung des DRG-Systems zu zeigen. Mehr Mut zu Veränderungen ist gefragt. Das Hin und Her der Selbstverwaltung ist alles andere als zielführend und führt bei der Industrie nur zu Verunsicherungen. Berechenbare und klare richtungweisende Vorgaben sind für die Industrie aber unabdingbar, um auch künftig eine Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Medizinprodukten gewährleisten zu können. Joachim M. Schmitt: "Wir suchen und wollen den Dialog mit der Selbstverwaltung. Die immer noch existierenden Minenfelder müssen geräumt werden. Die künftig notwendige Zurverfügungstellung von Patientenmanagement- systemen muss eine gleichberechtigte Aufgabe aller Beteiligten sein."
Zur Bedeutung innovativer Medizintechnologien heißt es in der BVMed-Stellungnahme: "Innovative Medizintechnologien müssen allen Patienten, die sie benötigen, ohne Zeitverzögerung zur Verfügung gestellt werden. Daher sollten neue Medizintechnologien schnell und angemessen an existierende DRGs angebunden werden bzw. zu neuen DRGs führen.
Außerhalb der vorgesehenen jährlichen DRG-Anpassung sollten zeitlich befristete fallbezogene Entgelte entwickelt werden, die es erlauben, den Einsatz entsprechender Technologien an Kompetenzkrankenhäusern zu ermöglichen. Damit kann sichergestellt werden, dass Ärzte und Patienten einen schnellen Zugang zu Innovationen erhalten, Erfahrungen sammeln und letztendlich den Nutzen der Technologien bewerten können."
Der BVMed schlägt ergänzend vor, dass einzelne Krankenkassen auf Landesebene mit den Kompetenzkrankenhäusern zeitlich befristete, fallbezogene Entgelte vereinbaren können. Diesen Vorschlag begründet der BVMed damit, dass einzelne Kassen und Krankenhäuser die Freiheit erhalten sollten, ein Fallpauschalenmodell zu erproben. Damit kann der Wettbewerb zwischen den Kassen einerseits und den Krankenhäusern andererseits zur optimalen stationären Versorgung gestärkt werden.
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