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DRG-System
Kompromiss zum Fallpauschalen-Änderungsgesetz: BVMed begrüßt Verbesserungen bei Innovationen / Medizintechnologischer Fortschritt in der Konvergenzphase sichergestellt
26.11.2004 - 75/04
Mit den Beschlüssen zur Innovationsfinanzierung werde das DRG-Fallpauschalensystem an die Herausforderungen der demografischen Entwicklung und der Weiterentwicklung des medizinischen Fortschritts durch innovative Medizintechnologien angepasst, so BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt. Die Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts und der Innovationen der Medizintechnologie sei gerade in der nun verlängerten Konvergenzphase zur stufenweisen Einführung des Preissystems ab 2005 eine besondere Herausforderung.
Ein richtiger Schritt sei die Möglichkeit, dass die Kliniken ab 2005 zusätzliche Leistungen mit hohen Sachkostenanteilen und Zusatzentgelten sowohl prospektiv als auch retrospektiv mit den Kassen sachgerecht vereinbaren können. Insbesondere die notwendige Versorgung mit innovativen Therapien der Medizintechnologie - beispielsweise den Medikament-freisetzenden Stents bei der koronaren Herzerkrankung, vollimplantierbaren kardialen Resynchronisationssystemen in der Schrittmachertherapie oder Medikamentenpumpen in der Schmerztherapie - kann dadurch sichergestellt werden, so der BVMed.
Der BVMed begrüßt auch die Flexibilisierung der Innovationsregelung. Die diesjährige Antragsflut von rund 2.000 beantragten Fällen zeige die Notwendigkeit, eine schnelle und unbürokratische Innovationsvereinbarung zu ermöglichen. Sollte sich die Innovationsklausel im Alltag als zu wenig praxistauglich erweisen, appelliert der BVMed an die Selbstverwaltung, eine flexible und praktikable Lösung auf der Ebene der Vertragspartner zu finden. „Denn medizintechnische Innovationen sind der Motor der Gesundheitswirtschaft. Der schnelle Zugang der Patienten zu diesen Innovationen ist Maßstab für den Erfolg der Weiterentwicklung des Gesundheitssystems“, so der BVMed.
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