DRG-System

Fallpauschalenänderungsgesetz: BVMed begrüßt die vorgesehenen Anpassungen des „lernenden Systems G-DRG“, sieht aber Korrekturbedarf bei den Kalkulationsdaten

31.01.2003 - 8/03

Berlin. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht in dem gestern vorgelegten Referentenentwurf des Fallpauschalenänderungsgesetzes (FPÄndG) einen „konsequenten Schritt in die richtige Richtung“. Das sagte BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt nach einer ersten Durchsicht des Entwurfs. Bei den Kalkulationsdaten sieht der Verband aber noch dringenden Korrekturbedarf, insbesondere bei hochwertigen medizintechnologischen Verfahren.


Das Gesundheitsministerium halte mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Fallpauschalengesetzes sein Wort, dass es sich um ein lernendes System handeln solle, das aufrund der ständig zunehmenden Erfahrungen aller Beteiligten jährlich weiterentwickelt und an die Besonderheiten der Versorgungssituation in Deutschland angepasst werden müsse. Die Unternehmen der Medizintechnologie sehen insbesondere positive Ansätze bei

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der flexiblen Bestimmung von Vergütungsregelungen durch Rechtsverordnungen für Leistungsbereiche und besondere Einrichtungen, die noch nicht sachgerecht mit DRG-Fallpauschalen vergütet werden können sowie


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der Verlängerung der bestehenden Öffnungsklausel für krankenhausindividuelle Entgeltvereinbarungen sowie Vereinbarungsmöglichkeiten für krankenhausindividuelle Zusatzentgelte.


Die Unternehmen der Medizintechnologie sind nach wie vor gewillt, an einer optimalen Ausgestaltung des neuen Fallpauschalensystems im Krankenhaus tatkräftig mitzuarbeiten. „Die verstärkte Transparenz der Leistungen und Kosten in den Kliniken wird auch nach Meinung von Industrie und Handel dazu beitragen, die Qualität und Effizienz der Versorgung nachhaltig zu verbessern“, so der BVMed.

Dringenden Korrekturbedarf sieht der BVMed aber bei den Kalkulationsdaten. „Die Unternehmen der Medizintechnologie haben sich intensiv mit den Kalkulationsdaten beschäftigt und haben festgestellt, dass die bisher veröffentlichten Daten nur begrenzt die Versorgungsrealität von medizintechnologischen Verfahren in deutschen Kliniken wiederspiegeln“, sagte Schmitt. Die ersten Datenauswertungen würden zeigen, dass mehrere innovative medizintechnologische Leistungen im vorliegenden Kalkulationsmodell nicht sachgerecht oder gar nicht berücksichtigt seien.


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