DRG-System

DRG-Workshops von MedInform: „Weg von der Produktbetrachtung, hin zur Prozess- und Fallbetrachtung“

20.01.2005 - 6/05

Düsseldorf/Frankfurt. Die neuen Herausforderungen für die Kliniken durch die Änderungen im DRG-System 2005 haben auch auf die Unternehmen der Medizintechnologie erhebliche Auswirkungen. Die neuen Fallpauschalen zwingen die Krankenhäuser zu einer systematischen Prozessorientierung und einem Prozessmanagement. Für die Unternehmen bedeutet dies, dass im Mittelpunkt nicht mehr die Produktbetrachtung sondern der Gesamtbehandlungsprozess und die Fallorientierung steht, so die Experten der DRG-Workshops, die MedInform am 19. und 20. Januar 2005 in Düsseldorf und Frankfurt unter dem Titel „G-DRG-Katalogwechsel 2004/2005: Auswirkungen auf Medizintechnologien und den Gesundheitsmarkt“ durchführte. MedInform ist der Informations- und Seminarservice des BVMed.


„Nicht mehr die Fragestellung ‚Was leistet mein Produkt?’ steht im Vordergrund, sondern ’Was bewirkt der Einsatz meines Produktes im gesamten Behandlungsprozess’“, so Berater Dr. Thomas Seeger, Geschäftsführer von Medalliance, auf den DRG-Workshops. Die Krankenhäuser müssten wissen, inwieweit sie die einzelnen DRGs wirtschaftlich abwickeln können. „Sie müssen die Behandlungsprozesse, die Kosten und Erlöse kennen, sie überwachen und steuern, beispielsweise im Rahmen einer DRG-Portfolio-Analyse“. Die neue Herausforderung für die Industrie laute, DRG-gerechte Produkte und hierfür geeignete Marketing- und Vertriebsstrukturen anzubieten. Die Produkte müssten die Prozessoptimierung begleiten, zeitsparend und sicher sein sowie für kurze Verweildauer und weniger Nachbehandlungen sorgen. Für standardisierte Prozessabläufe müsste es standardisierte Produkte geben.

Ein weiterer wichtiger Trend im Krankenhaus ist die Verlagerung von Leistungen in den ambulanten Bereich. Durch die gestiegenen Möglichkeiten der ambulanten Behandlung im Krankenhaus und die so genannten „Sternchenleistungen“ im AOP-Vertrag nach § 115 b SGB V, erbringen die Kliniken immer mehr Leistungen im ambulanten Bereich. Die Krankenkassen würden zunehmend versuchen, ambulantes Operieren und auch andere Fälle mit einer Verweildauer von weniger als drei Tagen aus dem DRG-Bereich in den ambulanten Bereich zu verlagern. Die Krankenhäuser müssen damit ihre DRG-Erlösbudgets um künftig ambulant zu behandelnde Fälle bereinigen. Dies hat auch Auswirkungen auf die Industrie.

Dr. Matthias Geiser, Geschäftsführer der baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft, berichtete von den Verhandlungen über den landesweiten Basisfallwert in seinem Bundesland. Dies sei die „Masterfrage“ der Krankenhäuser für die Budgetrunde 2005. Bislang habe es nur eine Einigung in Schleswig-Holstein gegeben. Die Verhandlungen in Baden-Württemberg gehen nächste Woche in die entscheidende Phase, wobei das Land einen vergleichsweise hohen Basisfallwert habe. Das Problem sei, dass die Budgetdeckelung von der lokalen auf die Landesebene verlagert worden sei und den Verhandlungen damit eine große Rolle zukomme. 1 Euro Basisfallschwankungen stehe für 2 Millionen Euro Kassenausgaben für die gesamte Konvergenzphase. Deshalb versuche man in Baden-Württemberg, den Streitwert zu verringern und so viel Einigung wie möglich zu erzielen, um die Verantwortung der Schiedsstelle in einem möglichen Verfahren nicht unnötig zu belasten. „Die Verhandlungen bergen ein erhebliches Konfliktpotential“, so Geiser.

Die Erweiterung des Zusatzentgeltkatalogs 2005 auf insgesamt 71 Zusatzentgelte bewertete Geiser positiv: „Das System lernt tatsächlich dazu.“ Zur Leistungsplanung der DRG-Fall¬pauschalen müsse das Krankenhaus im Vorfeld der Verhandlungen mit den Krankenkassen den Casemix der Klinik ermitteln, also die durchschnittliche Fallschwere aller Fälle im Krankenhaus. Der häufigste Ansatz sei dabei die Überleitung der Ist-Daten 2004 nach 2005. Beim Erlösbudget gebe es einen Paradigmenwechsel beim krankenhausindividuellen Gesamtbetrag, da nicht mehr die Veränderungsrate entscheidend sei, sondern die Mengenvereinbarung. Die Art und Menge der voraussichtlich zu erbringenden DRGs der Klinik spielten also die entscheidende Rolle.

Olaf Winkler, Leiter des Referats Gesundheitssystem des BVMed, hatte zu Beginn der DRG-Workshops die neuen Regelungen für das Jahr 2005 vorgestellt. An der Kalkulation der nunmehr 878 DRGs haben 148 Kliniken mit 3 Millionen Fällen mitgewirkt. Für innovative Medizintechnologien gebe es Verbesserungen gegenüber dem Vorjahr. Für Fallpauschalen mit sehr hohem Sachkostenanteil sollen die Vertragsparteien im Voraus einen abweichenden Ausgleich vereinbaren. Neu sei hier die „Soll-Regelung“ im Vergleich zur bisherigen „Kann-Regelung“. Wichtig: Bei den Mehrerlösen aus bundesweit bewerteten Zusatzentgelten für Medizinprodukte verbleiben 75 Prozent der Klinik. Im Gegenzug werden Mindererlöse aus Zusatzentgelten für Medizinprodukte nicht ausgeglichen. Die bundeseinheitlich bepreisten Zusatzentgelte können seit dem 1. Januar 2005 abgerechnet werden. Bei DRG-Mehrleistungen gebe es für Mehrmengen erst ab 2009, also nach dem Ende der um zwei Jahre verlängerten Konvergenzphase, die volle DRG. Bis dahin seien die Mehrerlöse gestaffelt.

Winkler begrüßte die Flexibilisierung der Innovationsregelung, also der krankenhausindividuellen Innovationsentgelte. Jede Klinik muss dafür bis zum 31. Oktober die Anträge an das DRG-Institut (InEK) stellen. Für 2005 wurde wegen der rund 2.000 Anträge die Antwortfrist auf den 31. Januar 2005 verlängert. Die Vergütung innovativer Leistungen erfolgt außerhalb des DRG-Erlösbudgets, senkt aber den landesweiten Basisfallwert ab. Das bedeutet: mehr Geld für die entsprechende Klinik, aber nicht mehr Geld für das System.

Dr. Dorothée Assenmacher, Medical Consultant bei der 3M HIS in Neuss, stellte die Veränderungen bei den Klassifikationssystemen 2005 dar. Der Prozedurenkatalog OPS enthalte neue Kodes für Zusatzentgelte, z. B. Implantation einer Medikamentenpumpe oder Einlegen radioaktiver/gecoverter Stents. Die Kodierrichtlinien 2005 seien gestrafft und verbessert worden. Assenmacher stellte auch die neue Kooperation von 3M HIS mit IMS Health vor. Der Vertrag sei vor wenigen Tagen unterschrieben worden. Die daraus resultierenden „GPI Disease & Treatment Reports“ bieten den Unternehmen und Kliniken Analysen und Studien zum DRG-Bereich.

Auf Einzelheiten des Fallpauschalenkatalogs 2005 ging Eckhard Flügge, Senior Medical Consultant, bei der 3M HIS ein. Es handele sich um ein sehr dynamisches System. Nur 275 DRGs seien unverändert geblieben. 2005 gebe es nun 878 DRGs. 2006 rechne er mit rund 930 DRGs. Bei innovativen Verfahren müssten gute, strukturierte Kalkulationsdaten für mindestens 500 Fälle vorliegen, um gute „Datenargumente“ für eine eigene DRG zu haben. Die Zusatzentgelte würden nach und nach in DRGs überführt, so dass eine Anzahl von 20 bis 50 Zusatzentgelten als Sonderfälle insbesondere für die Universitätskliniken bleiben. Die Schärfe des deutschen Systems nehme zu. „Die DRGs 2005 erreichen ordentliche Werte, allerdings bei einem sehr hohen Entwicklungsaufwand.“ Flügge präsentierte das 3M-Tool „Quick Check“, um die Veränderungen von 2004 auf 2005 darstellen zu können. Es bietet einen schnellen Überblick über die Veränderung der Erlössituation, um Trends frühzeitig zu erkennen und entsprechend gegenüber der Klinik argumentieren zu können. Potentiale gebe es vor allem bei den Lang- und Kurzliegern. Hier hätten innovative Medizintechnologien Vorteile, die eine schnellere Entlassung des Patienten ermöglichen. Ein Beispiel sei die neue Behandlung von Wirbelkörperfrakturen, die die übliche Verweildauer von 3 bis 4 Wochen auf 3 bis 4 Tage absenke.

Hinweis an die Medien: Digitale Bilder zum DRG-Workshop können im Internet unter www.bvmed.de (Bilder – Veranstaltungen) abgerufen werden.


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