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DRG-Verordnung: BVMed begrüßt die Innovationsregelung ab 2003/Fallpauschalenkatalog bleibt „überarbeitungsbedürftig“
25.09.2002 - 65/02
Dagegen sieht der BVMed weiterhin zahlreiche Bewertungsrelationen für Fallpauschalen mit hohem Sachkostenanteil als deutlich unterbewertet an (siehe Pressemeldung 59/02 vom 9.9.2002). „Die Selbstverwaltungspartner sind jetzt aufgefordert, für hochwertige medizintechnologische Verfahren sachgerechte Bewertungsrelationen zu vereinbaren bzw. die Fallpauschalen weiter zu differenzieren. Damit kann auch in Zukunft die Patientenversorgung mit innovativen Medizintechnologien im Krankenhaus sichergestellt werden“, appelliert der BVMed an die Kassen- und Krankenhausverbände.
Der BVMed hatte in seiner Stellungnahme zum Verordnungsentwurf bereits darauf hingewiesen, dass eine krankenhausindividuelle Regelung zur Vergütung von innovativen Verfahren, die nicht sachgerecht mit den bestehenden Fallpauschalen abgebildet werden können, geschaffen werden muss (Öffnungsklausel nach § 6 Abs. 1 Krankenhausentgeltgesetz). Die vorliegende Verordnung sieht konkret vor, dass für Leistungen, die nicht im Fallpauschalenkatalog abgebildet sind, Entgelte krankenhausindividuell zu vereinbaren sind. Damit können auch Krankenhäuser, die am Optionsjahr 2003 freiwillig teilnehmen, ihren Patienten neue innovative medizintechnologische Verfahren anbieten.
Der vorliegende Fallpauschalenkatalog benachteiligt dagegen in vielen Fällen hochwertige medizintechnologische Verfahren. Mit einigen Fallpauschalenbewertungen könnten durch die Kliniken nicht einmal die medizinisch notwendigen Sachkosten finanziert werden, so der BVMed. Damit bestehe die Gefahr, dass die Kliniken diese Verfahren nicht mehr anbieten. Die bestmögliche Versorgung der Patienten wäre dann nicht mehr gewährleistet.
Nach der zügigen Vorarbeit durch das Ministerium liege es nun an den Partnern der Selbstverwaltung, schnellstmöglich sachgerechte Veränderungen am Fallpauschalenkatalog vorzunehmen, um eine transparente und sachgerechte Bewertung von hochwertigen Medizintechnologien zu ermöglichen. Die Medizinprodukteindustrie bietet den Partnern der Selbstverwaltung hierzu ihre Unterstützung und Mitarbeit an.
Weiterhin appelliert der BVMed an die Vertragsparteien vor Ort, die sich am Optionsmodell beteiligen, sachgerechte Ausgleichslösungen bei Mehrleistungen für sachkostenintensive Verfahren zu vereinbaren. Der gesetzlich vorgesehene Mehrerlösausgleich von lediglich 25 Prozent benachteiligt die hochwertigen Medizintechnologieverfahren wie z. B. die Endoprothetik oder Therapien am Herzen. Die Sachkostenanteile liegen in diesen Bereichen bei über 40 Prozent. Bei einer fehlenden Einigung drohe ebenfalls ein Versorgungsdefizit, so der BVMed.
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