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Bundesratsbeschluss zum KHRG - BVMed: „Krankenhäuser können jetzt Gas bei Innovationen geben!“
16.02.2009 - 09/09
Durch die Änderung der Innovationsklausel in § 6 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) können Krankenhäuser nun auch unabhängig von der Verhandlung ihres Jahresbudgets neue Methoden abrechnen, somit unmittelbar einsetzen und dem Patienten zur Verfügung stellen. „Die Intention des Gesetzgebers ist es, möglichst frühzeitig im Jahr Innovationsvereinbarungen zu treffen und eine frühere Finanzierung zu ermöglichen – unabhängig von den Budgetverhandlungen. Wir appellieren daher an die Vertragsparteien, Krankenhäuser und Krankenkassen, möglichst rasch von der Regelung Gebrauch zu machen, um den betroffenen Patienten innovative Medizintechnologien zeitnah zur Verfügung zu stellen.
Mit der Veröffentlichung der förderungsfähigen Innovationen für die Krankenhäuser durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) sei zudem die Grundlage vorhanden, künftig zügig neue Untersuchungs-und Behandlungsmethoden mit innovativen Medizintechnologien zu vereinbaren. Insgesamt stehen ab sofort 87 neue Methoden oder Leistungen den Patienten zur Verfügung, darunter auch 34 medizintechnologische Verfahren.
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