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Bundesratsbeschluss zum Fallpauschalengesetz: BVMed begrüßt Vergütungsregelung für Innovationen/Kritik am Festhalten an der Budgetierungspolitik
01.03.2002 - 16/02
Eines der wichtigsten Anliegen aus Patientensicht muss es sein, dass der medizinisch-technische Fortschritt im neuen System ohne Verzögerung berücksichtigt werden kann. Hier habe der Bundesrat durch die Einführung einer verpflichtenden Vergütungsregelung für Innovationen (§ 6 Abs. 2 KHEntgG) Verbesserungen erreicht.
Nach dem Beschluss sollen die örtlichen Vertragsparteien, also das Krankenhaus und die Krankenkasse, erstmals für das Kalenderjahr 2005 verpflichtet werden, zeitlich befristete, fallbezogene Entgelte für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu vereinbaren. Damit wurde die ursprüngliche „Kann-Regelung“ ersetzt durch eine Verpflichtungsregelung. Sollte keine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien zustande kommen, besteht die Möglichkeit der Anrufung einer Schiedsstelle. Die bislang beim Abschluss von Innovationsentgelten vorgesehene Vorlagepflicht im Ausschuss Krankenhaus entfällt.
Negativ bewertet der BVMed das Festhalten der Bundesregierung an der Budgetierung. "Ein leistungsbezogenes Entgeltsystem mit einem Budgetdeckel macht keinen Sinn und widerspricht letztendlich dem Grundsatz, dass das Geld der Leistung folgen soll", so der BVMed.
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