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BVMed fordert zweckgebundene Innovationsfinanzierung: „Finanzieller Druck auf die Krankenhäuser darf medizintechnologischen Fortschritt nicht bremsen“
06.12.2007 - 93/07
Der BVMed warnte davor, dass durch die stagnierenden Krankenhausausgaben und dem verstärkten Kostendruck medizintechnologische Innovationen und neue Verfahren den Patienten nicht mehr zur Verfügung stehen. Teilweise sei beispielsweise bei den Implantaten bereits die Tendenz zu erkennen, dass aus Kostengründen Vorgängermodelle eingesetzt werden. „Wir wollen keinen Rückschritt, sondern Fortschritt in der medizinischen Versorgung“, so BVMed-Geschäftsführer und -Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.
Neue Technologien könnten zudem dazu beitragen, die Versorgung effizienter und effektiver zu gestalten. Dabei müsse die Gesamtfallbetrachtung vor der reinen Initialkostenbetrachtung stehen, so der BVMed.
Zum Hintergrund erläuterte der BVMed, dass die Kliniken in einem finanziell gedeckelten Rahmen die ausufernden Mehrbelastungen wie Tarifsteigerungen, Energiekostenverteuerung und die vom Gesetzgeber auferlegte Mehrwertsteuererhöhung nicht ohne Konsequenzen für die Versorgungsqualität kompensieren können. Als Beispiel nannte der Medtech-Verband die zunehmende Tendenz, dass Kliniken im Beschaffungsprozess ältere Medizintechnologien bevorzugen.
BVMed-Geschäftsführer Schmitt: „Bei einer Analyse der Auswertung der NUB-Anträge zu Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zeigt sich, dass die Kliniken für medizintechnologische Innovationen nur 0,1 Prozent des Budgets von den Krankenkassen zugebilligt bekommen. Nur etwa 10 Prozent der Kliniken können diese Leistungen den Patienten anbieten. Die notwendige Versorgung nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik ist damit nicht mehr gewährleistet.“
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