DRG-System

BVMed-Stellungnahme zum DRG-Gesetz: "Optionsmodell ein gangbarer Weg" Mitwirkungsrechte der Industrie ausweiten

31.07.2001 - 43/2001

Berlin. Der BVMed hält die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgesehene Einführung des DRG-Vergütungssystems ab 2003 als Optionsmodell für die Krankenhäuser sowie die verpflichtende DRG-Einführung für alle Krankenhäuser ab dem Jahr 2004 für einen gangbaren Weg. Das sagte BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt während der gestrigen Anhörung zum BMG-Referentenentwurf zum DRG-Gesetz. Die Anhörung habe aber auch die völlig unterschiedlichen Auffassungen der Beteiligten und damit die Gefahr verdeutlicht, dass sich die praktische Umsetzung der DRG-Einführung hinauszögern wird. Dies müsse nach Ansicht des BVMed verhindert werden, um möglichst schnell die Vorteile des DRG-Systems durch mehr Transparenz, Qualität und Leistungsfähigkeit der Krankenhausversorgung zu realisieren.


In der Stellungnahme des BVMed zum DRG-Referentenentwurf gibt es neben der grundsätzlichen Zustimmung zur DRG-Einführung auch kritische Elemente und Verbesserungsvorschläge. So sieht der BVMed in der Einbindung der Spitzenorganisation der Medizinprodukteindustrie in die Weiterentwicklung des DRG-Systems durch die Möglichkeit zur Stellungnahme zwar eine positive Entwicklung. Allerdings ist gegenüber dem ersten Arbeitsentwurf eine qualitative Verschlechterung bei der Mitwirkung durch die Industrieverbände festzustellen. 

Der BVMed schlägt daher folgende Ergänzung des Referentenentwurfs vor: "Die betroffenen medizinischen Fachgesellschaften und – soweit deren Belange berührt sind – die Spitzenorganisation der pharmazeutischen Industrie und der Industrie für Medizinprodukte erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme, die von den Vertragsparteien zu berücksichtigen ist."

Dieses Anhörungsrecht ist für die Industrie wichtig, könnte aber durch ein mehr praxisorientiertes Mitwirkungsmodell sinnvoll erweitert werden.

Der BVMed fordert dabei insbesondere die Mitwirkung der Medizinprodukteindustrie im Bewertungsverfahren für neue Untersuchungen und Behandlungsmethoden. "Wir halten es für sinnvoll und notwendig, die Industrieseite nutzbringend in den Gesamtprozess der Bewertung einzubeziehen. Die Beteiligung sollte so gestaltet werden, dass die Medizinprodukteindustrie einen von ihr benannten medizinischen Experten zu den jeweiligen Verfahren dem Bundesausschuss beratend zur Verfügung stellt. Die Mitwirkungsmöglichkeit der Industrie durch eine fallbezogene Expertenbenennung wäre ein wichtiger Schritt hin zu mehr Offenheit und Transparenz und damit zu mehr Glaubwürdigkeit und Akzeptanz", so BVMed-Geschäftsführer Schmitt.


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