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DRG-System
BVMed-Innovationsforum: „Der Umgang mit Innovationen ist eines der wichtigsten Gestaltungsthemen im Gesundheitsmarkt“
07.09.2006 - 57/06
In seiner Einführungsrede forderte BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt eine differenziertere Diskussion des Begriffs „Innovationen“, der gerade für den MedTech-Bereich äußerst wichtig sei. Innovationen müssten sowohl einen medizinischen als auch ökonomischen Nutzen aufweisen. Die Unternehmen müssten sich daher mit den Themen „Nutzen – Wirksamkeit“ und „Kosten – Nutzen“ beschäftigen und Daten dazu generieren. Gemeinsames Ziel mit den Krankenkassen und den Leistungserbringern müsse es sein, Innovationen, die medizinischen Fortschritt und einen ökonomischen Nutzen bieten, schnell in das System einzuführen. „Wir werben dafür, dass Innovationen gefördert werden. Wir sperren uns daher nicht gegen Innovationsbegleitung und Innovationsmanagement im Vorfeld – gemeinsam mit den Partnern im Gesundheitswesen“, so Schmitt.
Prof. Dr. Norbert Roeder, Leiter der DRG-Research-Group am Universitätsklinikum Münster und ab 1. Oktober 2006 dessen ärztlicher Direktor, forderte Verbesserungen bei der so genannten Innovationsklausel für die Kliniken. Derzeit müssten Kliniken für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden einzelne Anträge an das DRG-Institut (InEK) stellen. Besser sei es, wenn definierte neue Methoden dann auch für jedes Krankenhaus gelten. Die Vergütung für diese neuen Verfahren sollte dann unabhängig von den gesamten Leistungs- und Entgeltverhandlungen vereinbart werden. Ziel müsse die zeitnahe Implementierung neuer Methoden in die Regelfinanzierung sein. Die systembedingte Verzögerung der Abbildung neuer Leistungen im DRG-System von mindestens zwei Jahren müsse umgangen werden. „Die Finanzierung von Innovationen muss stärker thematisiert werden“, so Roeder. Wichtig sei die Erkenntnis, dass Innovationen nicht immer nur „mehr Geld“ bedeuten. Die Diskussion entstehe, weil man sich nur auf die Kosten des Produkts fokussiere, aber nicht auf die Gesamtkosten des Behandlungsfalls inklusive Behandlungstage in den Kliniken.
Nach Ansicht von Bernd Beyrle, Leiter des Fachbereichs „Stationäre Versorgung“ bei der Techniker Krankenkasse in Hamburg, gibt der vorhandene gesetzliche Rahmen genügend Spielraum für die zeitnahe Einführung von Innovationen. Denn medizintechnologische Innovationen werden im Krankenhaus zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung vergütet, so lange keine negative Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorliegt. Dieses Prinzip des „Verbotsvorbehalts“ biete einen großen Spielraum für medizintechnische Innovationen im Krankenhaus, so Beyrle. „Was wir brauchen sind zwei Partner, die gemeinsam starke Marken bilden sowie ein innovatives Produktportfolio bieten. Das bedeutet: Versorgungsauftrag, Qualität und Wirtschaftlichkeit müssen in Einklang stehen und der Zusatznutzen muss zumindest grob belegt sein“, so der TK-Experte. Als Beispiele nannte er Projekte seiner Krankenkasse in der Stentversorgung, der Brachytherapie oder der ambulanten Magnetresonanz-Mammographie.
Innovationen in der Medizin am Praxisbeispiel der Adipositas-Chirurgie stellte Prof. Dr. Uwe Hesse, Ärztlicher Direktor des Klinikums Stuttgart, dar. Das Problem des Übergewichts nehme in der Bevölkerung stark zu - mit den bekannten medizinischen Folgeerscheinungen. Neue chirurgische Behandlungsmethoden wie das Magenband oder der Magenbypass hätten die besten Langzeitergebnisse zur nachhaltigen Gewichtsreduktion. Damit seien sie auch die beste Therapie zur Besserung bzw. Vermeidung der Folgeerkrankungen. So habe die Adipositas-Chirurgie günstigen Einfluss auf Diabetes mellitus oder Bluthochdruck. Neue laparoskopische, also minimal-invasive OP-Verfahren zeigten eine hohe Effizienz bei geringer Komplikationsrate und kurzer Liegezeit im Krankenhaus. Die Vergütung dieser innovativen Verfahren sei aber nicht ausreichend. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolge nur auf Einzelantrag. „Nicht alle Patienten bekommen eine Kostenzusage. Das ist je nach Kasse und Region sehr unterschiedlich. Viele Patienten klagen und bekommen häufig auch Recht“. Wichtig sei zu beachten, dass die Kosten für die Adipositas-Chirurgie in vielen Fällen innerhalb eines Jahres durch die Vermeidung von Folgererkrankungen eingespart werden, so Hesse.
Die Bedeutung und die Methoden gesundheitsökonomischer Kostenanalysen von Innovationen stellte Prof. Dr. Jürgen Wasem vom Lehrstuhl für Medizinmanagement der Universität Duisburg-Essen vor. Die Ressourcenknappheit zwinge zu Rationalisierungen und Leistungsbegrenzungen. „Dazu kann die Gesundheitsökonomie Beiträge liefern, indem sie den zusätzlichen Nutzen und die zusätzlichen Kosten einer Innovation evaluiert“, so Wasem. Notwendig sei die Verknüpfung von adäquat durchgeführten Primärstudien mit „entscheidungsanalytischen Modellen“. Gesellschaftliche Entscheidungen werden aber nie ausschließlich auf gesundheitsökonomischen Beurteilungen basieren. Wasem: „Wir brauchen die gesellschaftliche Diskussion: Wie viel ist uns der medizintechnische Fortschritt wert?“
Dr. Alric Rüther, Leiter der Deutschen Agentur für Health Technology Assessment (HTA) des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), stellte HTA-Berichte als Unterstützungsinstrument für die Entscheidungsträger vor. HTA sei „die Analyse, Synthese und Bewertung wissenschaftlicher Informationen über Auswirkungen medizinischer Technologien auf die Gesundheit“. HTA-Berichte seien standardisiert, zielgerichtet und verständlich. Die Bewertung erfolge auf der Grundlage der bestverfügbaren Evidenz. Zielgruppe seien die Entscheidungsträger im Gesundheitswesen, aber auch die Patienten.
Eine weitere Stärkung der Mitwirkungsrechte der Patienten forderte Dr. Franz Josef Oldiges vom Sozialverband VdK Deutschland ein. Das Modell des „Shared Decision Making“ sei das zentrale Anliegen der Patientenvertretung. Ziel sei es, die Zahl der entscheidungs- und kommunikationsfähigen Patienten auf der einen Seite, aber auch die Akzeptanz bei Ärzten und in Kliniken auf der anderen Seite zu vergrößern. Eine Herausforderung sei es, die Informationsgrundlagen für die Patienten auszubauen, ohne in Abhängigkeiten zu kommen. Im Rahmen der Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses sprach sich Oldiges für ein Mitentscheidungsrecht der Patientenvertreter in Verfahrensfragen aus. Expertenmeinungen und strukturierte Patientenerfahrungen bei der Nutzenbewertung und im Gesamtabwägungsprozess müssten angemessen berücksichtigt werden. „Wir müssen vor allem die Anwendungsexperten wie Ärzte und Pfleger stärker anhören und einbeziehen.“
Nach Ansicht von Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des IKK-Bundesverbandes, ist der Umgang mit Innovationen eines der wichtigsten Gestaltungsthemen im Gesundheitswesen. Er stellte das Konzept eines „Innovationsmanagements“ der Spitzenverbände der Krankenkassen vor. Damit wollen die Krankenkassen im Innovationsprozess früher ansetzen, „nicht erst, wenn die Innovationen schon in den Markt eingeführt sind“. Ziel eines eigenständigen Innovationsmanagements der Kassen sei es, echte Innovationen ohne großen Zeitverzug zur Verfügung zu stellen. „Deshalb benötigen wir ein Verfahren des systematischen Erkennens, Bewertens und Begleitens von Innovationsprozessen im Gesundheitswesen.“ Die Kassen müssten damit sogar zu einer Institution des Patientenschutzes werden – in enger Kooperation mit den Patientenvertretungen. Wichtig sei auch eine aktivere Rolle der Krankenkassen als „Triebkraft des medizinischen Fortschritts“, beispielsweise über Forschungsfinanzierung und Kooperation mit den Unternehmen.
Hinweis für die Medien: Hochauflösende Bilder zur BVMed-Konferenz zur kostenfreien Nutzung finden Sie hier.
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