Werbung für Medizinprodukte

Werbung für Medizinprodukte: Heilmittelwerbegesetz soll nur eingeschränkt für Medizinprodukte gelten

09.11.2000 - 64/00

Bonn. Medizinprodukte sollen nach Plänen des Bundesgesundheitsministeriums in das Heilmittelwerbegesetz aufgenommen werden, allerdings nicht undifferenziert und vollständig. Es sollen nur solche Regelungen des Heilmittelwerbegesetzes gelten, die auch für Medizinprodukte sinnvoll sind, sagte der für das Medizinprodukterecht zuständige Referent im Gesundheitsministerium, Hans-Georg Will, auf der BVMed-Sonderveranstaltung „Das Medizinproduktegesetz in der praktischen Umsetzung“ in Bonn.


Wll stellte auf der BVMed-Veranstaltung den aktuellen Stand des zweiten Referentenentwurfs zum Zweiten MPG-Änderungsgesetz (2. MPG-ÄndG) vor (siehe BVMed-Pressemeldung 63/2000 vom 8.11.2000). 

Die derzeitige Rechtslage beim Thema „Werbung für Medizinprodukte“ sei „diffus“. Es gebe keine einheitliche Rechtsprechung und kein sachgerechtes Ergebnis. Teilweise bestehe eine Anwendbarkeit des Heilmittelwerbegesetzes (HWG), wenn von Gegenständen gesprochen werde, jedoch sei eine Neuregelung erforderlich, so Will.

Diese Neuregelung soll dabei nicht im Medizinproduktegesetz, sondern durch eine Einbeziehung der Medizinprodukte direkt in das Heilmittelwerbegesetz vorgenommen werden.

Als Regelungskonzept bzw. Regelungsinhalte nannte Will drei Punkte:

 unterschiedliche Behandlung der Medizinprodukte im Vergleich zu Arzneimitteln;
 Verbot irreführender Werbung auch für Medizinprodukte;
 differenzierte Ausdehnung sonstiger Werbebeschränkungen auf Medizinprodukte.


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