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Werbung für Medizinprodukte
Werbung für Medizinprodukte: Heilmittelwerbegesetz soll nur eingeschränkt für Medizinprodukte gelten
09.11.2000 - 64/00
Wll stellte auf der BVMed-Veranstaltung den aktuellen Stand des zweiten Referentenentwurfs zum Zweiten MPG-Änderungsgesetz (2. MPG-ÄndG) vor (siehe BVMed-Pressemeldung 63/2000 vom 8.11.2000).
Die derzeitige Rechtslage beim Thema „Werbung für Medizinprodukte“ sei „diffus“. Es gebe keine einheitliche Rechtsprechung und kein sachgerechtes Ergebnis. Teilweise bestehe eine Anwendbarkeit des Heilmittelwerbegesetzes (HWG), wenn von Gegenständen gesprochen werde, jedoch sei eine Neuregelung erforderlich, so Will.
Diese Neuregelung soll dabei nicht im Medizinproduktegesetz, sondern durch eine Einbeziehung der Medizinprodukte direkt in das Heilmittelwerbegesetz vorgenommen werden.
Als Regelungskonzept bzw. Regelungsinhalte nannte Will drei Punkte:
unterschiedliche Behandlung der Medizinprodukte im Vergleich zu Arzneimitteln;
Verbot irreführender Werbung auch für Medizinprodukte;
differenzierte Ausdehnung sonstiger Werbebeschränkungen auf Medizinprodukte.
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